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Amt

Ein Amt ist jedes dem Magistrat unterstehende städtische Amt, das für ein abgegrenztes Fachgebiet zuständig ist. Jedes Amt ist einem Magistratsmitglied zugeordnet. Durch die Ämter wird der Magistrat tätig. Sie verfügen über die nötigen Detailinformationen und die erforderlichen Fachkenntnisse. Selbstverständlich können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt an ein Amt der Stadt wenden. Die Ämter haben regelmäßig hoheitliche Funktionen und erteilen Erlaubnisse oder sprechen Verbote aus (z. B. Ordnungsamt). Andere sind reine Dienstleistungsbetriebe (z. B. das Presse- und Informationsamt).

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