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Anfrage

Im Unterschied zu den mündlich zu stellenden Fragen der Fragestunde, die im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden, sind Anfragen von Stadtverordneten oder Fraktionen schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Sie sind vom Magistrat grundsätzlich innerhalb von vier Wochen schriftlich zu beantworten. Dringliche Anfragen, die von mindestens zehn Stadtverordneten oder einer Fraktion gestellt werden, werden hingegen im Rahmen einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gestellt. Sie werden, soweit möglich, vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert. Zum Gegenstand einer dringlichen Anfrage können Anträge gestellt werden.

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