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Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann die Vielzahl der anstehenden Probleme nicht allein in ihren Plenarsitzungen behandeln. Sie bildet (Fach-)Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die Vorarbeit leisten. Die Zahl und die Zuständigkeit der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. Lediglich ein Finanzausschuss muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung in jedem Fall eingerichtet werden. Dem Ausschuss werden grundsätzlich alle Magistratsvorlagen, für die er zuständig ist, von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zur Vorbereitung der Plenarbeschlussfassung überwiesen. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt über den Empfehlungsbeschluss des Ausschusses ab und trifft damit die endgültige Entscheidung. Zur Arbeitserleichterung der Stadtverordnetenversammlung sind Ausschüsse ermächtigt, in einigen Fällen, die in der Geschäftsordnung genannt sind, selbst abschließende Beschlüsse zu fassen. Manchmal sind für eine Magistratsvorlage mehrere Ausschüsse zuständig. Im Falle unterschiedlicher Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kann der Ältestenausschuss festlegen, welche Empfehlung in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung kommt. Fehlt eine solche Festlegung, wird zunächst die Empfehlung des als federführend bezeichnenden Ausschusses zur Abstimmung gestellt. Liegt eine solche nicht vor, wird über die des für den Finanzbereich zuständigen Ausschusses abgestimmt. Liegt eine solche nicht vor, kommt die des letzten Fachausschusses zur Abstimmung. Die Ausschüsse wählen aus ihren Reihen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich.

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