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Kommission

Eine Kommission kann zur Beratung des Magistrats für bestimmte Aufgaben zeitweise oder auf Dauer gebildet werden. Ihr gehören neben der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und einzelnen Magistratsmitgliedern auch Stadtverordnete an, ebenso „sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner“. Kommissionen sind dem Magistrat unterstellt. Den Vorsitz der Kommissionen führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister oder ein von ihr/ihm bestimmtes Magistratsmitglied.

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