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Widerstreit der Interessen

Stadtverordnete können in einen Interessenkonflikt geraten, wenn eine bestimmte Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unmittelbare Vor- und Nachteile für sie, einen Angehörigen oder bspw. ihren Arbeitgeber haben kann. In diesem Fall dürfen sie sich weder an den Beratungen noch an der Abstimmung beteiligen und müssen den Sitzungssaal verlassen, während dieser Tagesordnungspunkt beraten wird. Beteiligen sich Stadtverordnete trotz eines Widerstreits der Interessen an den Beratungen und der Abstimmung, kann der so zu Stande gekommene Beschluss später unter Umständen angefochten und für ungültig erklärt werden.

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