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Wohngeld

Überblick

Aufgabe der Wohngeldbehörde ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Wohnkosten zu bezuschussen.
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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Telefon  0611 31-5329
Telefax 0611 31-4992

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