Wohngeld beantragen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde beraten hierzu gerne.
Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 bis 12 Uhr;
Mittwoch: 13 bis 16 Uhr
sowie über Telefax und per E-Mail
Bitte lesen Sie unsere Hinweise zur Wohngeldreform.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5329 |
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Telefax | 0611 31-4992 |
E-Mail-Adresse | wohngeldwiesbadende |
Unterlagen
Das "Merkblatt benötigte Unterlagen zur Antragsstellung" gibt ausführliche Auskunft darüber, welche Unterlagen jeweils vorzulegen sind.
Rechtsgrundlagen
Ab dem 1. Januar 2023 startet das neue Wohngeld-Plus. Hierbei handelt es sich um die größte Wohngeldreform, die je von einer Bundesregierung beschlossen wurde. Der Kreis der anspruchsberechtigten Haushalte wird bundesweit von rund 600.000 auf 2.000.000 steigen. Der Wohngeldbetrag wird sich ab sofort durchschnittlich von 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro erhöhen.
Der Bundesrat hat der Wohngeldreform am 25. November 2022 zugestimmt. Seitdem haben wir als Wohngeldbehörde Gewissheit, unter welchen Rahmenbedingungen wir zukünftig Wohngeld auszahlen können. Die aktuellen Antragszahlen legen nahe, dass wir uns in Wiesbaden dauerhaft auf eine Verdreifachung der Arbeitsmenge einzustellen haben. Dies zu bewältigen geht leider nicht von heute auf morgen. Eine unserer wichtigsten Aufgaben besteht aktuell darin, schnellstmöglich neue Mitarbeitende zu gewinnen und einzuarbeiten.
Aufgrund dieser Ausgangssituation betragen die aktuellen Bearbeitungszeiten der Anträge länger als sechs Monate. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, diese Wartezeit zu verkürzen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise.
Hinweise
- Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand ab.
- Auskünfte zur Antragsentscheidung können wir aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch mitteilen.
- Der Kontakt ist per Telefon, per E-Mail oder per Telefax möglich.
- In besonders dringenden Fällen ist eine Vorsprache mit Terminvereinbarung möglich (siehe Kontaktangaben).
Nachrichten und Unterlagen können:
- in den Hausbriefkasten geworfen
- mit der Post verschickt
- als Mail versendet werden
Wohngeldempfänger
Sie erhalten bereits Wohngeld in Wiesbaden und dieses wurde Ihnen auch über den 1. Januar 2023 hinaus bewilligt? Dann müssen Sie bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums zunächst nichts weiter tun. Die Wohngelderhöhung ab dem 1. Januar 2023 wird Ihnen voraussichtlich Ende Januar/ Anfang Februar 2023 automatisch überwiesen, der dazugehörige Wohngeldbescheid in den Wochen darauf übersandt.
Antragsteller
Für Antragstellende, die das erste Mal in Kontakt mit Wohngeldleistungen treten: Unter der Rubrik Links am Ende der Seite finden Sie den aktuellen Wohngeldrechner 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Rechner ist ein geeignetes Hilfsmittel, um festzustellen, ob Sie grundsätzlich einen Wohngeldanspruch haben. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Hilfsmittel Ihren Anspruch nicht immer in exakter Höhe ermittelt. Es kann daher mitunter zu Abweichungen im Bewilligungsbescheid kommen.
Stellenausschreibung/en
Sollten Sie selbst an einer Beschäftigung als Wohngeldsachbearbeiterin oder Wohngeldsachbearbeiter (w/m/d) interessiert sein, informieren Sie sich gerne auf dem Karriereportal der Landeshauptstadt Wiesbaden nach aktuellen Stellenausschreibungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Das Karriereportal finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Links.