Sprungmarken

Bewohnerparkausweis ausstellen lassen

Im Stadtgebiet Wiesbadens sind viele Parkzonen als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Dort ist das Parken zu bestimmten Zeiten nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.

Um diesen zu erhalten, muss die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in dem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und ein Fahrzeug dauerhaft nutzen. Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeitsdauer von wahlweise sechs oder zwölf Monaten und muss danach neu beantragt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis im Bürgerservice-Portal zu beantragen oder zu verlängern. Der Link zum Bürgerservice-Portal befindet sich unten auf der Seite.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Ersatzfahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil I)
  • Dienstwagen: Arbeitgeberschreiben für Dienstwagen und Kfz-Schein des Dienstwagens
  • bisherigen (noch gültigen) Bewohnerparkausweis, falls vorhanden

Gebühren

  • Für sechs Monate  70,00 Euro
  • Für zwölf Monate 120,00 Euro
  • Selbstklebende Schutzfolie: 1,50 Euro

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Juli und 29. September 2022

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung möglich (gilt nicht für das Bürgerservice-Portal)

Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Hinweise

Ist die antragstellende Person nicht Halter des Fahrzeugs, ist eine Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters mit vorzulegen.