Bewohnerparkausweis ausstellen lassen
Im Stadtgebiet Wiesbadens sind viele Parkzonen als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Dort ist das Parken zu bestimmten Zeiten nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.
Um diesen zu erhalten, muss die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in dem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und ein Fahrzeug dauerhaft nutzen. Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeitsdauer von wahlweise sechs oder zwölf Monaten und muss danach neu beantragt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis im Bürgerservice-Portal zu beantragen oder zu verlängern. Der Link zum Bürgerservice-Portal befindet sich unten auf der Seite.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Ersatzfahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil I)
- Dienstwagen: Arbeitgeberschreiben für Dienstwagen und Kfz-Schein des Dienstwagens
- bisherigen (noch gültigen) Bewohnerparkausweis, falls vorhanden
Gebühren
- Für sechs Monate 70,00 Euro
- Für zwölf Monate 120,00 Euro
- Selbstklebende Schutzfolie: 1,50 Euro
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Juli und 29. September 2022
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung möglich (gilt nicht für das Bürgerservice-Portal)
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise
Ist die antragstellende Person nicht Halter des Fahrzeugs, ist eine Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters mit vorzulegen.