EU-Reisepass vorläufig ausstellen lassen
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Wiesbaden ihren Hauptwohnsitz haben, können sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden (siehe Formular).
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor dasAusweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann dasAusweisdokument nicht ausgestellt werden.
- Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (zum Beispiel Reiseunterlagen)
Gebühren
- 26,00 Euro
(siehe Gebührenblatt)
Zahlungsart
- EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen).
- Zu Beginn und während der Ferienzeit kann es zu größeren Wartezeiten kommen.
- Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)