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EU-Reisepass ausstellen lassen

Alle deutschen Staatsangehörigen können sich bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde einen EU-Reisepass ausstellen lassen. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden (siehe Formular).

Die Gültigkeit bis zum 24. Lebensjahr beträgt sechs Jahre, danach zehn Jahre.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen ist:

  • Ausweisdokument
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.

Gebühren

37,50 bis 114,00 Euro (siehe Gebührenblatt)

Zahlungsart

Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen).
  • Zu Beginn und während der Ferienzeit kann es zu größeren Wartezeiten kommen.
  • Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
  • Wenn Sie adoptiert wurden oder sich bei Ihnen eine Änderungen nach dem Transsexuellengesetz ergeben hat, sprechen Sie bitte mit dem geänderten Auszug aus dem Geburtenregister bei uns vor. Vom Standesamt werden Sie informiert, sobald dieser dort angefordert werden kann.
  • Im Bürgerbüro steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung an dem Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschrift selbst erfasst und abgegeben werden können. Die Nutzungsgebühr hierfür beträgt 7,80 Euro.