Veranstaltungen, Märkte, Ausstellungen und Messen (Festsetzung) beantragen
Das Veranstaltungsbüro im Ordnungsamt ist die Zentrale Koordinierungsstelle für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen. Nach erfolgter Antragstellung erfolgt von hier aus die Abstimmung mit allen erforderlichen Fachbehörden sowie mit der Polizeidirektion Wiesbaden und den jeweils zuständigen Polizeirevieren.
Anzeigepflichtig sind gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke angeboten werden. Darüber hinaus sind auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste im Sinne der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig. Nicht anzeigepflichtig sind private Veranstaltungen (zum Beispiel Heiratsanträge, Hochzeiten und Geburtstage) sowie Veranstaltungen, bei denen keine Speisen und/oder Getränke angeboten werden.
Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Bei Großveranstaltungen, an denen voraussichtlich mehr als 500 Besucherinnen und Besucher teilnehmen, wird um frühzeitige Kontaktaufnahme zum Veranstaltungsbüro gebeten.
Mit Einführung des Onlinezugangsgesetzes werden die Behörden angehalten, Ihre Dienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Über den unten stehenden Link werden Sie auf das Online-Portal des Veranstaltungsbüros geleitet. Dort haben Sie als Antragsteller die Möglichkeit, direkt mit der Anzeige Ihrer Veranstaltung die erforderlichen Dokumente in PDF-Format hochzuladen. Wir bitten Sie ab sofort, Ihre Anträge ausschließlich über das Online-Portal zu stellen. Wir empfehlen Ihnen, den Link über Firefox zu öffnen.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veranstaltungsbüros gerne zur Verfügung.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3222 |
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E-Mail-Adresse | veranstaltungsbuerowiesbadende |
Gebühren
Die Gebühren richten sich je nach Arbeitsaufwand und Art der Veranstaltung.