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Veranstaltungen, Märkte, Ausstellungen und Messen (Festsetzung) beantragen

Das Veranstaltungsbüro im Ordnungsamt ist die Zentrale Koordinierungsstelle für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen. Nach erfolgter Antragstellung erfolgt von hier aus die Abstimmung mit allen erforderlichen Fachbehörden sowie mit der Polizeidirektion Wiesbaden und den jeweils zuständigen Polizeirevieren.

Anzeigepflichtig sind gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke angeboten werden. Darüber hinaus sind auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste im Sinne der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig. Nicht anzeigepflichtig sind private Veranstaltungen (zum Beispiel Heiratsanträge, Hochzeiten und Geburtstage) sowie Veranstaltungen, bei denen keine Speisen und/oder Getränke angeboten werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Veranstaltungskategorien sowie zum Ablauf des Antrags- und Genehmigungsverfahrens sind in den unten angefügten Links und Downloads enthalten.

Mit Einführung des Onlinezugangsgesetzes werden die Behörden angehalten, Ihre Dienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Über den unten stehenden Link werden Sie auf das Antragsportal des Veranstaltungsbüros geleitet. Dort haben Sie als Antragsteller die Möglichkeit, direkt mit der Anzeige Ihrer Veranstaltung die erforderlichen Dokumente in PDF-Format hochzuladen. Wir bitten Sie ab sofort, Ihre Anträge ausschließlich über das Antragsportal zu stellen. Wir empfehlen Ihnen, den Link über Firefox zu öffnen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veranstaltungsbüros gerne zur Verfügung.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3222

Gebühren

Die Gebühren richten sich je nach Arbeitsaufwand und Art der Veranstaltung.