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Führerschein online beantragen (Umtausch)

Ab sofort kann der Umtausch des alten deutschen Führerscheins (bspw. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein) online gestellt werden.

Die antragstellende Person muss zur Antragstellung nicht mehr persönlich erscheinen, sondern nur noch zur Abholung des Führerscheins.
Sie können bequem von Zuhause die geforderten Daten eingeben, das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle erforderlichen Nachweise hochladen. Der Online-Antrag verfügt sogar über eine "Selfie"-Funktion über die das Lichtbild eingespielt werden kann. Die
Biometrie wird hierbei durch eine Software der Bundesdruckerei sichergestellt.

Für den Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins ist eine Online-Ausweisfunktion nicht erforderlich. Sie können sich mit einem Nutzerkonto anmelden (falls vorhanden) oder einfach ohne Nutzerkonto weiter gehen.

Der neue Führerschein muss unter Abgabe/Entwertung des alten Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde (Empfang) abgeholt werden. Ob der neue Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, ist unter der Dienstleistung "Führerschein – Status abfragen" ersichtlich.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 315951

Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
    Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der "Selfie"-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen. Wie Ihr Foto aussehen muss, zeigt die Foto-Mustertafel.
  • Deutscher Führerschein (beispielweise. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehhilfe austragen:
    wenn die Sehhilfe im Rahmen des Umtausches ausgetragen werden soll, ist die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens gem. §12 Abs.8 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 6 der FeV erforderlich. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. 

Gebühren

  • 25,30 Euro

Zahlungsart

  • PayPal
  • Giropay

Hinweise

Der neue Führerschein muss unter Abgabe/Entwertung des alten Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde (Empfang) abgeholt werden. Ob der neue Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, ist unter der Dienstleistung "Führerschein – Status abfragen" ersichtlich.