Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Menschen ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für eine Regelaltersrente sowie dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab vollendetem 18. Lebensjahr werden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Teil XII (SGB XII) gewährt, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, diesen aus eigenen Mitteln zu sichern.
Die Leistungsgewährung ist von einem Antrag abhängig und wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Zur Verlängerung ist ein Folgeantrag zu stellen.
Der Anspruch unterliegt dem Nachrangprinzip, das heißt, wenn ein Leistungsanspruch gegen Dritte besteht, ist dieser vorab zu realisieren. Nicht erwartet wird dies bei Unterhaltsansprüchen, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein Jahreseinkommen unter 100.000 EUR hat.
Hilfen gibt es in Form von Geld- und Sachleistungen sowie persönlicher Beratung.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3826 |
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Telefax | 0611 31-5964 |
E-Mail-Adresse | sozialhilfewiesbadende |
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis / Reisepass
- Aktuelle polizeiliche Meldebestätigung (alle Personen des Haushaltes sind aufzuführen)
- Mietvertrag / Untermietvertrag / Bescheinigung über die derzeitige Miethöhe
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Letzte Heizkostenabrechnung / ESWE- Abrechnung
- Rentenbescheide über alle Rentenleistungen / Erstbescheid der LVA oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
- Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweis Krankenversicherung oder Nachweis Antragstellung freiwillige Krankenversicherung
- Einstellungsbescheid SGB II (sofern vorhanden)
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
- Sparbücher (sofern vorhanden)
- Kfz-Schein (sofern vorhanden)
- Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden)
Hinweise
Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers/ der Antragstellerin. Sie kann dem Merkblatt "Standorte der Bezirkssozialhilfe" entnommen werden.
Formulare
- Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Antrag auf Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBXII)
- Antrag - Mietangebot und Wohnungsbeschreibung - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)