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Fraktionen

Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung und gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht eine Fraktion aus mindestens zwei Stadtverordneten.

Die Fraktion stellen Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen. Die Geschäftsstellen der Fraktionen befinden sich im Rathaus. Für ihre Personal- und Sachausgaben stellt der städtische Haushalt Finanzmittel zur Verfügung.


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