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Oberbürgermeister

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Aus dem Schultheißen, der seit dem 13. Jahrhundert an der Spitze der Stadtverwaltung gestanden hatte, wurde im Zuge der Revolution 1848 der von den männlichen Gemeindemitgliedern gewählte Bürgermeister. Erster Amtsinhaber war Heinrich Fischer, der, auch nachdem das Gemeindegesetz vom 01.10.1854 die demokratischen Errungenschaften der Revolution wieder aufgehoben hatte, auf Lebenszeit im Amt bestätigt wurde. Als Stellvertreter amtierte ein Bürgermeister-Adjunkt bzw. Beigeordneter.

Nach der Annexion Nassaus blieb die nassauische Gemeindeordnung von 1854 in der neuen preußischen Provinz zunächst bestehen. Das Gemeindegesetz vom 26.04.1869 bezeichnete den Stellvertreter erstmals als zweiten Bürgermeister; stillschweigend setzte sich im Unterschied dazu allmählich die Bezeichnung »erster Bürgermeister« für seinen Vorgesetzten durch. Der Titel »Oberbürgermeister« war zunächst keine Amtsbezeichnung, sondern wurde vom preußischen König per Kabinettsordre verliehen. Dies änderte sich mit der preußischen Städteordnung vom 04.08.1897: Nun wurde der Bürgermeister von Amtswegen als Oberbürgermeister bezeichnet. Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung führte jedoch erst am 26.06.1925 die Amtsbezeichnung »Oberbürgermeister« ein.

Nach der weitgehenden Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung nach 1933 wurde das bis dahin in Preußen geltende Kommunalrecht zum 01.01.1934 nach nationalsozialistischen Grundsätzen vereinheitlicht: Nach dem Führerprinzip wurde nun der »Bürgermeister« als Gemeindeleiter ohne Wahl auf zwölf Jahre berufen und konnte alle Entscheidungen ohne Beteiligung des Gemeinderates treffen.

Der Verwaltungsaufbau richtet sich heute nach der Hessischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung vom 24.03.1969, zuletzt geändert am 12.07.2006. Danach wird der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft direkt gewählt, seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Oberbürgermeister repräsentiert die Stadt bei bedeutenden Veranstaltungen, ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und führt und beaufsichtigt die Verwaltung. Er leitet die Sitzungen des Magistrats und kann Aufgaben und Zuständigkeiten direkt an Stadträte und Stadträtinnen vergeben.

Oberbürgermeister von Wiesbaden waren Wilhelm Lanz (1868–82), Karl Bernhard von Ibell (1883–1913), Karl Glässing (1913–19), Fritz Travers (DVP, 1919–23 amtierender Oberbürgermeister, 1925–29 Oberbürgermeister), Georg Krücke (DVP, 1930–33), Alfred Schulte (NSDAP, 1933–37), Erich Mix (NSDAP, 1937–45), Georg Krücke (FDP, 1945–46), Hans Heinrich Redlhammer (CDU, 1946–53), Erich Mix (FDP, 1954–60), Georg Buch (SPD, 1960–68), Rudi Schmitt (SPD, 1968–80), Georg-Berndt Oschatz (CDU, 1980–82), Hans-Joachim Jentsch (CDU, 1982–85), Achim Exner (SPD, 1985–97), Hildebrand Diehl (CDU, 1997–2007), Helmut Müller (CDU, 2007–13), Sven Gerich (SPD, seit 2013).

Literatur

Die Gemeindeverfassungsgesetze für die Provinz Hessen-Nassau mit den neuen Verwaltungsgesetzen, 1. Aufl. v. A. von Trott zu Solz, 2. Aufl. neu bearb. v. Carl Mauve, Berlin 1911.