Stadtverordnete tagen
Nächste öffentliche Sitzung am 29. Mai
Livestream am 29. Mai 2024
Tagesordnung 29. Mai 2024
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen "Staatsbürger in Uniform – Nationaler Veteranentag in Wiesbaden am 15. Juni", "Gewalt im Fußball und Vandalismus an städtischen Sportanlagen wirksam entgegenwirken", "Bodenmanagementkonzept Wiesbaden", "Festpreise auch für Taxifahrten innerhalb Wiesbadens ermöglichen", "Fluglärmschutzzonen an der US-Airbase jetzt einrichten", "Bürger- und Gremieninformation zum Rhein-Main-Link vorantreiben", "Digitaler Zwilling für Wiesbaden", "Aberkennung Bürgermedaillen", "Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Citybahn", Anfragen zu ESWE Verkehr und Subunternehmen, Straßenumbenennungen und Nachnutzung des alten Schulgrundstücks der Grundschule Breckenheim.
Aufzeichnung der Sitzung vom 21. März
Aufzeichnung der Sitzung vom 7. Februar
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an allen Livestreams und Videos der Landeshauptstadt Wiesbaden liegen bei der Landeshauptstadt Wiesbaden. Wenn Sie Livestreams oder Videos verwenden möchten, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der Stadt. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie nur Ausschnitte verwenden möchten.
Die Genehmigung der Stadt zur Veröffentlichung gilt automatisch als erteilt, wenn Sie von allen Personen, die in Ihren Videoausschnitten zu sehen oder zu hören sind, eine schriftliche Genehmigung haben, dass diese Personen mit der Veröffentlichung durch Sie einverstanden sind. Soweit es rechtlich zulässig ist, dürfen Sie Livestreams und Videos auch ohne schriftliche Genehmigung verwenden. Insbesondere auf Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes wird verwiesen. Bitte geben Sie in jedem Fall immer "wiesbaden.de/stadtverordnetenversammlung" als Quelle an.
Hinweise: Dies ist eine lesefreundliche Zusammenfassung. Für alle urheber- und nutzungsrechtlichen Fragen sind ausschließlich Gesetze, Satzungen oder sonstige Rechtsnormen maßgeblich. Beachten Sie ferner, dass eine von Ihnen vorgenommene Verwendung von Livestreams und Videos auch datenschutzrechtlich zulässig sein muss. Die Prüfung dieser Zulässigkeit obliegt allein