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Liegenschaftsvermessung (Kataster)

Alle Vermessungsleistungen, die zu Veränderungen im Liegenschaftskataster führen, dürfen vom Tiefbau- und Vermessungsamt nur für die Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Wiesbaden durchgeführt werden. Für Liegenschaftsvermessungen für Privatpersonen, beispielsweise Gebäudeeinmessungen, sind das Amt für Bodenmanagement oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig.

Leistungen für städtische Ämter

  • Gebäudeeinmessung
    Wurde ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, sind die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer verpflichtet, den Nachweis beziehungsweise die Veränderung ihrer Gebäude im Liegenschaftskataster gemäß § 21 des Hessischen Gesetzes über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (HVGG) zu veranlassen.
    Ein aktueller Nachweis der Bebauung im Liegenschaftskataster dient allen Bürgerinnen und Bürgern Wiesbadens als Grundlage für Planungs- und Bauvorhaben.
  • Grenzfeststellung
    Grundstücksgrenzen können durch amtliche Markierungen (Grenzsteine, Grenzmarken aus Kunststoff, ...) dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt) sein. Die Grenzfeststellung ist eine hoheitliche Vermessung und regelt rechtsverbindlich die Herstellung und Abmarkung der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte.
  • Grenzanzeige
    Die Grenzanzeige ist eine formlose, aber nicht weniger genaue Herstellung und Anzeige des rechtlichen Grenzverlaufs eines Grundstückes mittels temporärer Markierungen (z.B. Holzpflöcken). Eine Grenzanzeige wird beispielsweise dann empfohlen, wenn Grenzeinrichtungen wie Zäune, Mauern, Hecken oder Ähnliches errichtet werden sollen oder auch beim Bau von Garagen auf Grenze.
  • Zerlegungsmessung
    Soll ein Teil eines Grundstücks (Flurstücks) erworben oder veräußert werden, ist eine Zerlegungsvermessung erforderlich.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6342
 0611 31-6350
Telefax 0611 31-3980