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Im Trauerfall ...

... befinden sich die Hinterbliebenen in der Regel in einer Lage, die vom Schmerz um den Verlust eines nahe stehenden Menschen geprägt ist. In dieser Situation müssen Angehörige jedoch dringende Entscheidungen treffen und kurzfristig verschiedenartige Aufgaben wahrnehmen.

Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen in dieser schwierigen Situation hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestattungsunternehmen können, entsprechend den an sie gerichteten Wünschen, die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch alle erforderlichen Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinde und Friedhofsverwaltung abwickeln.

Die Anzeige eines Sterbefalles kann nur dann reibungslos erfolgen, wenn die entsprechenden Unterlagen verfügbar sind.

Vorausschauend ...

... helfen denjenigen, die einmal den Sterbenden betrauern werden - und jeder kann zu Lebzeiten Sorge dafür tragen, dass wichtige Unterlagen leicht gefunden werden können. Eventuell teilt man nahestehenden Menschen mit, welche Vorstellungen selbst von dem Tod getroffen wurden und wie die Formalitäten geregelt werden sollen. Man sollte Vertrauten erklären, was man sich wünscht und wie diese dann gedenken sollen.

Wenn im persönlichen Umfeld ein Mensch stirbt ...

... sollten die nachfolgend aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden.

Was muss sofort geregelt werden?

  • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
  • Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit alles Weitere besprechen und das Notwendige regeln. Der Bestatter kann auch einen Teil der nachfolgenden Aufgaben übernehmen, wenn das mit ihm so vereinbart wird.
  • Bestattungsform und Grab festlegen (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab). Beratung bietet das Bestattungsbüro des Grünflächenamtes an, ebenso das Personal auf dem jeweiligen Friedhof.
  • Termin festlegen mit Friedhofsverwaltung und Kirche für Trauerfeier und Beerdigung
  • Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten
  • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben
  • für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren
  • an Trauerkleidung denken

Mit den nachfolgenden Aufgaben werden die Trauernden üblicherweise einen Bestatter beauftragen.

  • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen. (Wenn die Hinterbliebenen diese Aufgabe persönlich übernehmen, sind die Informationen im nachfolgenden Absatz nützlich.)
  • Sarg und Ausstattung auswählen
  • Bestattungsablauf besprechen sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Nachruf festlegen, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzlisten und so weiter). Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft (mehr) angehörte, vermittelt das beauftragte Bestattungsbüro auf Wunsch einen Trauerredner.

Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Im Alten Rathaus am Schlossplatz in Wiesbaden befindet sich das Standesamt für die Bezirke Wiesbaden, Rambach, Erbenheim, Schierstein und Sonnenberg.

Es gibt weitere acht Standesämter in Wiesbaden, die für die Bezirke Biebrich und Amöneburg, Bierstadt, Heßloch, Igstadt und Kloppenheim, Dotzheim und Frauenstein, Kastel und Kostheim, Breckenheim und Medenbach, Delkenheim, Naurod und Auringen und Nordenstadt zuständig sind.

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Grabdenkmal wiesbaden.de / Foto: Rudolf Görgen
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