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Briefwahl zur Europawahl am 9. Juni 2024

Europawahl am 9. Juni 2024. Ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Wiesbaden. Andere Wahlberechtigte müssen den Antrag am Ort ihres Hauptwohnsitzes stellen.

Persönlich vor dem Wahltag wählen

Das ist ab Montag, 29. April 2024, möglich.

Wahlschein

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahllokal wählen wollen, benötigen einen Wahlschein. Mit diesem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum innerhalb Wiesbadens gewählt werden.

Briefwahl

Wer am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann, kann durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Briefwahl in Wiesbaden beantragen...

können ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt!

...per QR-Code

Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite oben rechts ein QR-Code aufgedruckt. Mit diesem lassen sich ganz einfach Briefwahlunterlagen anfordern, ohne nochmals Daten erfassen zu müssen.

...per Online-Antrag

Die einfachste Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, ist der Online-Briefwahlantrag am Ende dieser Seite. Sie sparen sich Kosten, Postlaufzeit und den Weg ins Wahlamt. Online-Briefwahlanträge werden in der Regel am Tag ihres Zugangs bearbeitet.

Hinweis: Das Wahlamt hat nach der Versendung keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Das Risiko des rechtzeitigen Zugangs liegt immer bei der Wählerin und dem Wähler.

...persönlich vor dem Wahltag wählen

Die Briefwahlunterlagen können in den jeweils zuständigen Ortsverwaltungen oder im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65185 Wiesbaden, 1. OG Seitenbau, auch persönlich ab dem 29. April 2024 abgeholt werden. Dort kann auch direkt gewählt werden. Wenn die Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden, wird gebeten, diese und den Personalausweis mitzubringen.
Wer so vorgeht, erspart sich gegebenenfalls lange Postlaufzeiten und das Risiko des Verlusts der Briefwahlunterlagen.

Öffnungszeiten von Wahlbüro und Ortsverwaltungen

Wahlbüro: Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Freitag, 7. Juni, von 9 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr - nicht mehr am 8. Juni.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch am Samstag, 8. Juni, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, 9. Juni, bis 15 Uhr.



Ortsverwaltung

Öffnungszeiten

Auringen

Dienstag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr

Biebrich

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Bierstadt

Montag
Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr

Breckenheim

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr

Delkenheim

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr

Dotzheim

Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag

08:00 – 12:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Kastel/Kostheim

Montag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Medenbach

Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr

Naurod

Montag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr

Nordenstadt

Dienstag
Mittwoch
Freitag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Schierstein

Montag
Donnerstag

14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Sonnenberg

Dienstag
Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Vollmacht erteilen

Wer erkrankt oder sonst nicht in der Lage ist, kann dazu auch eine Person seines Vertrauens mit der Abholung beauftragen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Die/der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und muss schriftlich erklären, dass sie/er für höchstens vier Personen tätig wird.

Antragsende der Briefwahl

Briefwahlanträge werden nur bis 7. Juni 2024, 18 Uhr entgegen genommen. Danach ist eine Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag bis 15 Uhr möglich.


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