Ämter und Dienstleistungen
Mobiler Eisverkauf– Erlaubnis beantragen
In der Sommerzeit gehören mobile Eisverkaufswagen zum Straßenbild. Um den Vorschriften der Gewerbeordnung (besonders Reisegewerbe) und des Ladenschlussgesetzes Genüge zu tun, ist die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis erforderlich, die insbesondere die möglichen Betriebszeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) regelt.