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Unterbringung geflüchteter und unfreiwillig wohnungsloser Menschen

Das  Aufnahme- und Unterbringungsmanagement bringt nach  Wiesbaden zugewiesene Geflüchtete und Spätaussiedler in Gemeinschaftsunterkünften unter.

Für unfreiwillig wohnungslose Familien sowie  alleinstehende Wohnungslose, die aus wichtigem Grund nicht im Männer- beziehungsweise Frauenwohnheim übernachten können, vermittelt das Aufnahmemanagement vorübergehend einen Platz in einer Notunterkunft. Dazu ist ein Antrag auf Unterbringung in einer Notunterkunft bei der Wohnungsnotfallhilfe zu stellen.

Die Vermeidung von Wohnraumverlust bei Menschen, die nicht im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II oder XII stehen, gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Sachgebietes.

In besonderen Lebenssituationen,  die mit Wohnungslosigkeit verbunden sind, macht das Fallmanagement Wohnen Beratungsangebote und vermittelt an Fachstellen, die sich auf bestimmte Problemlagen (zum Beispiel Sucht oder Schulden) spezialisiert haben.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2646
 0611 31-5877
Telefax 0611 31-3995

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Übernahme von  Mietrückständen oder Antrag auf Unterbringung in einer Notunterkunft
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Mietvertrag, Kündigungsschreiben
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sozialgesetzbuch Teil XII

Hinweise

Termine nach Vereinbarung