Amt für Soziale Arbeit
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die Bezirkssozialarbeiter/-innen nehmen auch die Aufgabe wahr, Kinder und Jugendliche zu schützen, die vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden. Personen, die auf Gefährdung von Kindern und Jugendlichen aufmerksam werden, können dies der Bezirkssozialarbeit mitteilen. Die Bezirkssozialarbeiter/-innen gehen solchen Hinweisen auf Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen nach. Bei Lebenssituationen, in denen Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt werden müssen, wird mit der Familie nach Lösungen gesucht, gegebenenfalls werden notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen.
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Schutz von Kindern und Jugendlichen
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