Ämter und Dienstleistungen
Wohnungsmissstände überprüfen und beseitigen
Sofern Sie vermuten, dass die Benutzbarkeit der Wohnung wegen unterlassener Instandhaltungsarbeiten erheblich und offensichtlich beeinträchtigt ist, sonstige untragbare Wohnverhältnisse bestehen oder die Wohnung überbelegt ist, können Sie die Wohnungsaufsicht einschalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mieter sich vorab mit dem Verfügungsberechtigten der Wohnung um eine Regelung bemühen. Wir prüfen im gesetzlichen Rahmen, ob nach Ihren Angaben eine Eingriffsgrundlage gegeben ist.
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