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Inklusion in der Nachmittagsbetreuung

Kinder, die inklusiv beschult werden, sollen auch am Betreuungsangebot der jeweiligen Schule teilnehmen können.

Inklusion in der Nachmittagsbetreuung

Kinder, die inklusiv beschult werden, sollen auch am Betreuungsangebot der jeweiligen Schule teilnehmen, wenn die Eltern dies wünschen. An allen Wiesbadener Grundschulen gibt es Angebote der Nachmittagsbetreuung. Diese werden von Schulfördervereinen sowie freien Trägern im Auftrag des Amtes für Soziale Arbeit angeboten oder sind Betreuende Grundschulen (BGS) in Trägerschaft des Amtes für Soziale Arbeit.

Im Dialog mit Eltern, Lehrkräften und pädagogischem Fachpersonal wird versucht, die unterschiedlichen Bedarfe des jeweiligen Kindes zu berücksichtigen und die dafür notwendigen Bedingungen vor Ort zu schaffen.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass Eltern ihr Kind frühzeitig beim jeweiligen Betreuungsanbieter für einen Betreuungsplatz an der Schule anmelden beziehungsweise vormerken. Eine Vormerkung ist auch dann möglich, wenn noch nicht abschließend über den Ort der Inklusiven Beschulung entschieden wurde. Die Platzvergabe erfolgt direkt durch den Betreuungsanbieter nach festgelegten Kriterien:

  • Berufstätigkeit (Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • Geschwisterkinder
  • soziale Gründe

Kinder, die einen Platz in der Nachmittagsbetreuung haben, können auch an der jeweiligen Ferienbetreuung teilnehmen.

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