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Ethikfonds

Seit 2021 finanziert das Amt für Zuwanderung und Integration den Ethikfonds im Rahmen der humanitären Sprechstunde zur Ermöglichung von medizinischen notwendigen Behandlungen für Menschen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, die nicht krankenversichert sind und die in Wiesbaden ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Der Ethikfonds ist Teil des Verbundsystems der Humanitären Sprechstunde. Im Vorfeld soll durch die Krankenversicherungsclearingstelle die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine in- oder ausländische Krankenversicherung geklärt werden. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die betroffene Person im Rahmen der humanitären Sprechstunde betreut wird.

Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Ethikrat, der sich aus unterschiedlichen Akteuren der Humanitären Sprechstunde und des Amtes für Zuwanderung und Integration zusammensetzt.

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