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Wiesbadener Integrationspreis 2023

Die Landeshauptstadt Wiesbaden verleiht 2023 zum siebzehnten Mal den Integrationspreis. Die Bewerbungsfrist ist nun bis Sonntag, 30. April, verlängert worden.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Herausforderungen ist es der Landeshauptstadt wichtig, herausragendes Engagement für das Thema Integration zu würdigen. Der Integrationspreis wird durch Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende verliehen.

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann pro Projekt oder Maßnahme nur einmal verliehen werden. Bewerbungskriterien sind unter anderem die Pionierfunktion, der innovative Ansatz, die Nachhaltigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen des Projektes beziehungsweise der Maßnahme.

Zwölfköpfige, unabhängige Jury

Eine zwölfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Verleihung des Integrationspreises. Die Jury besteht unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, des Ausländerbeirats, der Kirchen und der jüdischen und islamischen Gemeinden. Darüber hinaus gehört die zuständige Stadträtin beziehungsweise der zuständige Stadtrat für Integration der Jury an. 

Bewerbungen bis zum 30. April möglich

Bewerbungen können nach der Verlängerung formlos bis Sonntag, 30. April, beim Amt für Zuwanderung und Integration in der Alcide-de-Gasperi-Straße 2, 65197 Wiesbaden, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Fragen zum Wiesbadener Integrationspreis beantwortet Luciano Becht, Mitarbeiter der Integrationsabteilung,  unter Telefon 0611 / 31-2874 oder per Mail an integrationwiesbadende


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