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Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer in Wiesbaden werden

Die Betreuungsbehörde Wiesbaden sucht regelmäßig Menschen, die Interesse an der Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin haben.

Sie suchen nach einer Tätigkeit, bei der

  • nicht jeder Tag wie der andere ist
  • Sie nicht nur im Büro sitzen
  • sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen
  • Sie selbständig und eigenverantwortlich arbeiten
  • Sie Kontakt zu Menschen haben und diese in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen
  • Sie erfinderisch und kreativ sein können
  • Sie sich immer wieder mit neuen Sachverhalten und Themen beschäftigen
  • Sie Ihren Arbeitsumfang eigenständig bestimmen
  • Sie sich ihre Arbeitszeit frei einteilen

Dann werden Sie doch Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer in Wiesbaden.

Postkarten Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer© wiesbaden.de / Foto: Betreuungsbehörde

Wir unterstützen Ihren Einstieg durch

  • einen organisierten fachlichen Austausch mit anderen BB
  • Unterstützung beim Einstieg durch erfahrene BB
  • Möglichkeiten der Mitarbeit bei übergreifenden Themen
  • grundlegende Infos zu wichtigen Kooperationspartnern
  • auf Wunsch ein stadteilbezogener Einsatz
  • ein vielfältiges soziales Netzwerk

Die Betreuungsbehörde Wiesbaden sucht regelmäßig Menschen, die Interesse an der Tätigkeit als selbständige(r) Berufsbetreuerin /Berufsbetreuer haben. Berufsbetreuer/-in ist kein klassischer Ausbildungsberuf, dennoch sind Kenntnisse in verschiedenen Bereichen für die Tätigkeit unerlässlich. So sind insbesondere Kenntnisse im Betreuungsrecht, psychologische wie psychiatrische Grundkenntnisse, kommunikative Fähigkeiten, Wissen über Hilfsstrukturen des Sozialstaates sowie Kenntnisse in der Vermögenssorge erforderlich. Im Betreuungsorganisationsgesetz und der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) sind diese Kenntnisse näher ausgeführt, auch dem unten stehenden Merkblatt Sachkundenachweis können Sie die relevanten Informationen entnehmen. Zu Fragen, wie Sie diese Kenntnisse erlangen können oder inwieweit bisherige Qualifikationen anerkannt werden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Mit Einführung des Betreuungsorganisationsgesetzes zum 1. Januar 2023 gilt, dass sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bei der für Sie zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen müssen. Auf Antrag der Betreuerin oder des Betreuers wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuer beziehungsweise Berufsbetreuerin erstellt. Dieser ist bundesweit gültig.

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Geschäftssitz hat. Für Antragsteller, die keinen Sitz für ihre berufliche Tätigkeit unterhalten, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrem Wohnsitz.

Alle für die Registrierung erforderlichen Informationen sind im Merkblatt Betreuungen ab 1. Januar 2023 zusammengefasst. Viele weitere Informationen und allerhand Wissenswertes rund um das Thema rechtliche Betreuung finden Sie auf den unten verlinkten Seiten des Bundesjustizministeriums, der beiden Berufsverbänden oder im online verfügbaren Betreuungsrechtslexikon.

Video: Informationen Berufsbetreuerin /Berufsbetreuer

Lila Karte - Sebständig mit sozialem Impact
In diesem Video geben Ihnen drei in Wiesbaden tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer einen Einblick in ihre Arbeit.© Betreuungsbehörde Wiesbaden

Sollten Sie bereits Betreuungen führen, so finden Sie die für Sie relevanten Informationen zur Betreuungsrechtsreform auf der folgenden Seite:

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wiesbaden.de / Foto: Betreuungsbehörde
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