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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Geschäftsbericht SGB XII: Stadt legt Reformvorschläge für Zukunft des Sozialstaats vor

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Dienstag, 28. Juli, den aktuellen Geschäftsbericht zur Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zur Kenntnis genommen. Neben einer Bilanz der Entwicklung der Sozialhilfe in Wiesbaden enthält der Bericht auch konkrete Reformvorschläge für eine moderne und leistungsfähige Sozialverwaltung.

Der Geschäftsbericht ist unter  www.wiesbaden.de/leben-wohnen/gesellschaft-soziales/sozialplanung/sozialhilfe zu finden (Öffnet in einem neuen Tab). Vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion über die Zukunft des Sozialstaats bringt die Landeshauptstadt Wiesbaden ihre Erfahrungen aus der kommunalen Praxis in die Reformdebatte ein. Ziel ist es, den Zugang zu Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Sozialverwaltung insgesamt effizienter und zukunftsfester aufzustellen.

„Die Diskussion über die Zukunft unseres Sozialstaats darf nicht nur aus finanzpolitischer Perspektive geführt werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie wir Sozialleistungen einfacher, verständlicher und schneller zu den Menschen bringen, die darauf angewiesen sind. Die Kommunen wissen aus ihrer täglichen Arbeit sehr genau, an welchen Stellen unnötige Bürokratie entsteht und wo gesetzliche Regelungen praxistauglicher gestaltet werden können. Diese Erfahrungen sollten in die anstehenden Reformen einfließen“, erklärt Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher.

Aus Sicht der Landeshauptstadt Wiesbaden als örtlichem Sozialhilfeträger stehen insbesondere der Abbau von Bürokratie, eine konsequente Digitalisierung sowie klarere Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Leistungsträgern im Mittelpunkt notwendiger Reformen.

Viele Verfahren sind heute durch umfangreiche Nachweispflichten, Doppelprüfungen und komplexe Zuständigkeitsregelungen geprägt - und davon sind sowohl die Leistungsberechtigten als auch die Verwaltung betroffen.

Der Geschäftsbericht benennt hierzu konkrete Ansatzpunkte: unter anderem eine Vereinfachung der Einkommens- und Vermögensprüfung, eine stärkere Pauschalierung bestimmter Leistungen, bundesweit einheitliche digitale Antragsverfahren und Datenschnittstellen sowie verständlichere gesetzliche Regelungen. Auch die Vereinheitlichung der Bewertung von Unterkunftskosten, längere Bewilligungszeiträume und eine Reduzierung wiederkehrender Nachweispflichten könnten Verfahren deutlich vereinfachen.

„Ein moderner Sozialstaat muss leistungsfähig und zugleich bürgerfreundlich sein. Digitalisierung darf dabei kein Selbstzweck sein, sondern muss den Menschen den Zugang zu ihren Ansprüchen erleichtern und die Mitarbeitenden in den Sozialverwaltungen entlasten. Wenn weniger Zeit für Bürokratie aufgewendet werden muss, bleibt mehr Zeit für Beratung und individuelle Unterstützung“, sagt Dr. Becher.

Im Bericht werden sieben zentrale Forderungen an den Bundesgesetzgeber und die Länder gerichtet; dazu zählen eine grundlegende Rechtsvereinfachung, einheitliche digitale Standards, klar abgegrenzte Zuständigkeiten zwischen Jobcentern, Sozialämtern und weiteren Leistungsträgern, eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Sozialhilfe, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, ein bürgerfreundlicherer Zugang zu Sozialleistungen sowie eine bessere Abstimmung der verschiedenen sozialen Leistungssysteme.

Der Geschäftsbericht macht somit deutlich, dass eine moderne Sozialverwaltung sowohl den Menschen als auch den Kommunen zugutekommt. Vereinfachte Verfahren, digitale Lösungen und klare gesetzliche Regelungen können Verwaltungsaufwand reduzieren, Bearbeitungszeiten verkürzen und den Zugang zu existenzsichernden Leistungen verbessern. Mit ihren Vorschlägen möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden einen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Weiterentwicklung des Sozialstaats leisten und insbesondere die Perspektiven der kommunalen Praxis im Reformprozess stärken.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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