Schiedsämter
Die Schiedsämter führen nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Sie sind ferner die zuständige Schlichtungsstelle in Strafsachen. Die Schiedspersonen, welche die Aufgabe des Schiedsamts ehrenamtlich wahrnehmen, werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, der auch die unmittelbare Dienstaufsicht über sie ausübt.
Die Aufgaben der Schiedsämter im Einzelnen:
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren grundsätzlich über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre statt.
 Nach dem hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung sind die Schiedsämter zugleich anerkannte Gütestellen für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens. Dies betrifft vor allem die so genannten Nachbarstreitigkeiten sowie die Ansprüche wegen Ehrverletzungen, soweit nicht die Tat in der Presse oder im Rundfunk begangen wurde. In diesen Fällen muss zuerst ein Schlichtungsverfahren (z. B. vor einem Schiedsamt oder einer anderen anerkannten Schlichtungsstelle) durchgeführt werden, bevor die Gerichte angerufen werden können. Die streitenden Parteien müssen allerdings in Hessen wohnen oder dort einen Sitz oder eine Niederlassung haben.
 Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, bzw. bei Miet- und Pachtstreitigkeiten über Räume das Schiedsamt, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.
- In Strafsachen wird das Schiedsamt nur bei bestimmten Delikten tätig. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. In anderen strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Schiedsperson nicht zuständig. Eine Privatklage wegen der vorgenannten Delikte kann erst erhoben werden, wenn das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt erfolglos geblieben ist.
In Wiesbaden gibt es insgesamt 15 Schiedsamtsbezirke. Zuständig für Sie ist immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedsamtsbezirke mit Zuständigkeiten, Adressen, Sprechzeiten und telefonischer Erreichbarkeit:
- Schiedsamtsbezirk Wiesbaden Alt I-III: zuständig für die gesamte Innenstadt
 Rathaus, Schlossplatz 6, Erdgeschoss Zimmer 17
 Schiedsperson: Rita Traut-Gerloff
 Stellvertretung: Bettina Gies
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0160 5967762 oder schiedsfrau-ritatraut-gerlofft-onlinede
- Schiedsamtsbezirk Biebrich: zuständig für Biebrich
 Ortsverwaltung Biebrich
 Schiedsperson: Helmut Caspary
 Stellvertretung: Cornelia Koch
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0611 601898 oder hcasparyicloudcom
- Schiedsamtsbezirk Bierstadt: zuständig für Bierstadt, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim und Breckenheim
 Ortsverwaltung Bierstadt
 Schiedsperson: Helmut Nehrbaß
 Stellvertretung: Monika Zerbe-Hardt
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0611 1846460 oder schiedsmann-nehrbasswebde
- Schiedsamtsbezirk Delkenheim: zuständig für Delkenheim
 Ortsverwaltung Delkenheim
 Schiedsperson: Klaus Wehner
 Stellvertretung: Dieter Nold
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 06122 5080 oder klauswehnergmxnet
- Schiedsamtsbezirk Dotzheim: zuständig für Dotzheim, Frauenstein und Schierstein
 Ortsverwaltung Dotzheim
 Schiedsperson: Bernd Thielmann
 Stellvertretung: Christian Lehr
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0611 2047254 oder schiedsmann.dotzheimemailde
- Schiedsamtsbezirk Erbenheim: zuständig für Erbenheim
 Ortsverwaltung Bierstadt
 Schiedsperson: Cornelia Koch
 Stellvertretung: Helmut Caspary
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0611 712620 oder schiedsfrau-erbenheimgmxde
- Schiedsamtsbezirk Klarenthal: zuständig für Klarenthal
 Herrmann-Brill-Straße 4
 Schiedsperson: Christian Lehr
 Stellvertretung: Bernd Thielmann
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0179 1148925 oder schiedsmann.klarenthalgmailcom
- Schiedsamtsbezirk Medenbach: zuständig für Medenbach
 Ortsverwaltung Medenbach
 Schiedsperson: Birgitt Urban
 Stellvertretung: Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 06122 5333789 oder schiedsamt_medenbachemailde
- Schiedsamtsbezirk Naurod/Auringen: zuständig für Naurod und Auringen
 Ortsverwaltung Naurod
 Schiedsperson: Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer
 Stellvertretung: Birgitt Urban
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 06127 62331 oder k.h.schaefert-onlinede
- Schiedsamtsbezirk Nordenstadt: zuständig für Nordenstadt
 Ortsverwaltung Nordenstadt
 Schiedsperson: Dieter Nold
 Stellvertretung: Klaus Wehner
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 06122 4479 oder dieternoldwebde
- Schiedsamtsbezirk Sonnenberg/Rambach: zuständig für Sonnenberg und Rambach
 Ortsverwaltung Sonnenberg
 Schiedsperson: Monika Zerbe-Hardt
 Stellvertretung: Helmut Nehrbaß
 Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 Kontakt: 0611 71538862 oder monika.zerbe-hardtschiedsfraude
- Schiedsamtsbezirk Amöneburg/Kastel: zuständig für Amöneburg und Kastel
 Ortsverwaltung Kastel/Kostheim
 Schiedsperson: Jutta Widmann
 Stellvertretung: Gerhard Califice
 Sprechzeiten: jeweils erster und dritter Mittwoch im Monat von 15 bis 16 Uhr
 Kontakt: 06134 603233 oder widmannfamt-onlinede
- Schiedsamtsbezirk Kostheim: zuständig für Kostheim
 Ortsverwaltung Kastel/Kostheim
 Schiedsperson: Gerhard Califice
 Stellvertretung: Jutta Widmann
 Sprechzeiten: jeweils zweiter und vierter Mittwoch im Monat von 15 bis 16 Uhr
 Kontakt: 0171 4824490 oder gerhard_calificet-onlinede
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Schiedsämter
Anschrift
65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände oder Wilhelmstraße, Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 27, 45, 48.