- original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- original Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- original ausländische Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls mit CoC oder Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Bei Kraftfahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
- bei Importfahrzeugen einen Kaufvertrag als Nachweis für die Verfügungsberechtigung
- Kennzeichenschilder (die Vorlage ist nur erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist)
- gelbe Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen.
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU), entweder durch Vorlage des HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Das Fahrzeug muss vor der Zulassung beziehungsweise Zuteilung vorgefahren werden. (Insbesondere zur Identifizierung des Fahrzeuges, aber auch zur Durchführung einer Sichtkontrolle hinsichtlich des Fahrzeugzustandes)
- SEPA Lastschriftmandat, oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes über die bereits entrichtete KFZ-Steuer
eventuell Empfangsvollmacht (bei Auslandwohnsitz des Antragsstellers)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültigen Ausweisersatz
- gültiges EU-Identitätsdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei Nicht-EU-Bürgern Reisepass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.
Bei Einzelfirmen (natürliche Person), juristischen Personen und Freiberuflern zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei ausländischen Firmen zusätzlich mit Übersetzung der Firmendokumente (amtlich anerkannter Dolmetscher) (nicht älter als 3 Jahre)
- bei Freiberuflern (keine Gewerbeanmeldung vorhanden): Firmenbriefbogen
- bei Beauftragung Dritter: Vollmacht vom Fahrzeughalter und Identitätsdokument des Beauftragten