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Bauaufsicht

Bauüberwachung - Nutzungsaufnahme

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?

Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.

Der Bauaufsicht muss die die abschließende Fertigstellung/Nutzungsaufnahme eines Gebäudes mindestens zwei Wochen mitgeteilt werden.

Für Bauvorhaben, die ab dem 1. Dezember 2025 über das Bauportal Hessen beantragt wurden, müssen die Bauzustandsanzeigen (Baubeginn, Fertigstellung Rohbau, ggf. Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung, abschließenden Fertigstellung) digital über das Portal eingereicht werden. Für Bauvorhaben, die vor dem 1. Dezember hybrid (Nextcloud + eine Papierausfertigung) oder analog (Papier) beantragt wurden, können die Bauzustandsanzeigen als PDF-Dateien per E-Mail oder über Nextcloud eingereicht werden.

Online-Services

Bauüberwachung - Nutzungsaufnahme

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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