Bauüberwachung - Nutzungsaufnahme
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?
Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
Der Bauaufsicht muss die die abschließende Fertigstellung/Nutzungsaufnahme eines Gebäudes mindestens zwei Wochen mitgeteilt werden.
Für Bauvorhaben, die ab dem 1. Dezember 2025 über das Bauportal Hessen beantragt wurden, müssen die Bauzustandsanzeigen (Baubeginn, Fertigstellung Rohbau, ggf. Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung, abschließenden Fertigstellung) digital über das Portal eingereicht werden. Für Bauvorhaben, die vor dem 1. Dezember hybrid (Nextcloud + eine Papierausfertigung) oder analog (Papier) beantragt wurden, können die Bauzustandsanzeigen als PDF-Dateien per E-Mail oder über Nextcloud eingereicht werden.
Online-Services
Bauportal Hessen - digitaler Bauantrag
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Bauüberwachung - Nutzungsaufnahme
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
- 0611 316300(allg. Servicenummer)
- 0611 318201(Wiesbaden Nord)
- 0611 318202(Wiesbaden Ost)
- 0611 318203(Wiesbaden West)
Website
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen