Was wird unter geflüchteten Menschen in Wiesbaden verstanden?
Zielgruppe im Folgenden sind die seit 1. Januar 2015 in Wiesbaden registrierten geflüchteten Menschen, die ausgewählte Rechtsgrundlagen des Aufenthalts gemäß Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz erfüllen.
Angelehnt an das „Integrationskonzept für geflüchtete Menschen in Wiesbaden 2017-2020“ des Amtes für Integration und Zuwanderung werden unter geflüchteten Menschen alle Personen verstanden,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder aufgrund ihres anerkannten Fluchtstatus Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder SGB VIII erhalten
und/oder ins Bundesgebiet eingereist sind
und wegen der willkürlichen Gewalt in ihren Heimatländern im Rahmen internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikte
oder aus Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
oder wegen ihrer politischen Überzeugung Schutz gesucht haben“ (Seite 5).
Wie viele geflüchtete Menschen leben in Wiesbaden?
Was sind die Hauptherkunftsländer der geflüchteten Menschen?
Wie ist die Altersverteilung der geflüchteten Menschen?
Wie viele geflüchtete Menschen befinden sich im Leistungsbezug?
Wie viele geflüchtete Menschen werden je Woche zugewiesen?
Zuweisungen durch das Land Hessen erfolgen, gemäß des Königsteiner Schlüssels, für die Landeshauptstadt Wiesbaden immer mittwochs. Bei Betrachtung der monatlichen Ankommenden müssen allerdings auch die Abgänge (Personen, die die Unterkunft aufgrund von Umzug, Abschiebung oder auch Tod verlassen) beachtet werden. Quartalsweise erhalten die Städte Quotenabrechnungen sowie eine Prognose der voraussichtlich im kommenden Quartal aufzunehmenden Personen. Für das vierte Quartal 2024 rechnet das Regierungspräsidium Darmstadt für die Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem wöchentlichen Aufnahme-Soll von 30 Personen. Für das dritte Quartal 2024 wurde von einem Gesamt-Aufnahme-Soll in Höhe von 300 ausgegangen, tatsächlich wurden in diesem Zeitraum 264 Personen aufgenommen.
Außerhalb von Zuweisungen durch das Land Hessen sowie geflüchteter Menschen aus der Ukraine haben keine geflüchteten Menschen den Weg nach Wiesbaden gefunden und Hilfe zur Unterbringung beansprucht.
Wie sind die Leitlinien der Landeshauptstadt Wiesbaden bei der Unterbringung?
In der Landeshauptstadt orientiert sich die Unterbringung geflüchteter Menschen an der sog. Wiesbadener Linie. In politischem Einvernehmen soll der Fokus auf eine vornehmlich dezentrale Unterbringung in überwiegend kleineren Unterkünften gelegt werden. Die Adressen der Unterkünfte werden nicht veröffentlicht. Neben kleineren Unterkünften müssen jedoch zusätzlich größere Unterkünfte vorgehalten werden, um handlungsfähig zu bleiben. Vor dem Hintergrund der weiterhin gültigen Wiesbadener Linie kommen Themen wie Kosten, Logistik und Personaleinsatz eine immer größere Bedeutung zu.
Es besteht der politische Wille, keine Sporthallen oder Bürgerhäuser zu belegen. Dies zum einen aufgrund der dort herrschenden Lebensbedingungen für die untergebrachten Menschen selbst, zum anderen aber auch um den sozialen Frieden aufrecht zu erhalten und der Stadtgesellschaft selbst keine Räume vorzuenthalten.
Welche Unterkünfte stehen zur Unterbringung zur Verfügung?
Eine Unterkunft wird durch das Sozialleistungs- und Jobcenter der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert als ein Gebäude, bzw. Objekt, in dem Personen durch die zuständige Fachabteilung untergebracht werden. Die Kosten hierfür werden durch das Sozialleistungs- und Jobcenter übernommen. Eine Unterkunft wird als ein Objekt gezählt, wenn es ein zusammenhängender Gebäudekomplex ist. In Anlehnung an diese Definition standen zum September 2024 insgesamt 103 Unterkünfte zur Verfügung, davon 81 Häuser/Gebäudekomplexe und 22 Wohnungen. Diese werden sowohl für geflüchtete Menschen, als auch für (wohnungslose) Personen, die nach dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) untergebracht werden, vorgehalten. Hiervon sind acht Unterkünfte als Großunterkünfte zu werten, in denen jeweils Platz für mehr als 250 Personen zur Verfügung steht.
Wie sind die Unterkünfte über das Stadtgebiet verteilt?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Anmietung von Unterkünften?
Im Jahr 2022 wurden vor allem als Folge des Ukrainekrieges und dem starken Zustrom an geflüchteten Menschen viele Unterkünfte angemietet. Mit einer Platzkapazität von knapp 1.200 Plätzen wurden insgesamt 23 Unterkünfte angemietet, viele davon mit einer Mietdauer von (zunächst) fünf Jahren. In den beiden Folgejahren ging die Zahl der Anmietungen deutlich zurück, auch die hinzukommende Platzkapazität verringerte sich um mehr als die Hälfte im Jahr 2023 auf 546.
Aufgrund von Erfahrungen werden Anmietungen neuer Unterkünfte transparenter kommuniziert und die jeweiligen Ortsbeiräte stärker einbezogen. Zudem werden Ortsbezirke, die bereits eine vergleichsweise höhere Dichte an Unterkünften aufweisen, bei Neuanmietungen weniger in Betracht gezogen. Dies allerdings wissend, dass nicht in allen Ortsbezirken gleichermaßen geeignete Objekte zur Unterbringung gefunden werden können.
Wie erfolgt die Belegung der Unterkünfte?
Die Belegung der Unterkünfte erfolgt individuell und ist abhängig vom jeweiligen Objekt. Nach Abwägung können einzelne Unterkünfte für bestimmte Zielgruppen verstärkt vorgehalten werden, bspw. wenn sie behindertengerecht sind.
Zu den einzelnen Unterkünften existieren Platzzahlen. Zunächst wird immer eine maximale Auslastung angestrebt. Allerdings sind Abweichungen von der definierten Platzzahl aufgrund unterschiedlicher Parameter in der Praxis unvermeidbar und eine Vollauslastung oftmals kaum möglich. Die Gründe hierfür sind vielfältig und lassen sich u.a. durch kurzzeitigen Leerstand aufgrund von Ein- und Auszügen sowie größeren Renovierungen, das Umfeld der Unterkunft, Familienunterbringungen (eine vierköpfige Familie ist beispielsweise in einem Zimmer untergebracht, das rechnerisch für fünf Personen ausgewiesen ist), Einzelunterbringungen mit Attest aufgrund gesundheitlicher Gründe oder sozialer Unverträglichkeit sowie das Geschlecht und die sexuelle Identität der Personen und vielen anderen Aspekten, die es zu berücksichtigen gilt, erklären. Zur besseren Planbarkeit wird die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Belegung und der eigentlichen Platzkapazität einkalkuliert und von einer realistischen Belegung der Unterkünfte in Höhe von 90 % ausgegangen.
Die Vorhaltung einer gewissen Reserve ist aufgrund der dynamischen Lage und dem Willen zur Vermeidung von Belegungen in Sportstätten und Bürgerhäusern essentiell. Handlungssicherheit für das Aufnahmemanagement wird benötigt.
Die Platzkapazität unterliegt einer hohen Dynamik durch sich verändernde Zuweisungszahlen sowie das Schließen und Auslaufen von Mietverträgen insbesondere für größere Unterkünfte. Aus diesem Grund ist die kontinuierliche Betrachtung und Bewertung der gegenwärtigen Situation durch das Sozialdezernat und das Fachamt sowie ein mögliches Nachsteuern unerlässlich.
Wie hoch sind die Kosten für die Unterbringung?
Die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft begründet ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis auf begrenzte Zeit (§§ 3 und 4 Landesaufnahmegesetz). Dafür wird in Wiesbaden gemäß Unterbringungsgebührensatzung eine an den realen Kosten orientierte Gebühr erhoben. Eine Überarbeitung der Gebührensatzung steht derzeit an und sieht einen Anstieg der Nutzungsgebühr von 360 € auf 530 € je Platz vor. Diese Gebühr wird vom jeweiligen Leistungsträger übernommen, wenn kein Einkommen in entsprechender Höhe vorhanden ist.
In den meisten Fällen werden mit den Vermieter*innen der Unterkünfte Platzzahlen verhandelt und anhand dieser die Mieten gezahlt. Derzeit werden Platzpauschalen bis zu max. 360 €/Platz vereinbart, zuzüglich maximal 125 €/Platz an Nebenkosten, wenn nicht spitz abgerechnet wird. Da die Unterkünfte über unterschiedliche Standards und Ausstattungen verfügen, variiert auch die Höhe der Platzpauschalen. In diesen enthalten sind Erst- und Ersatzmöblierung (außer bei Vandalismusschäden), Renovierungskosten sowie Kosten der Vorhaltung eines Internetanschlusses. Auch notwendige Umbaumaßnahmen zur Nutzung eines Gebäudes als Unterkunft werden durch die Vermieterin/den Vermieter aus der Platzpauschale finanziert. In der Regel betrifft dies Kosten für zusätzliche Toiletten und Duschen. Die Nebenkostenpauschale beinhaltet unter anderem Kosten für Versicherungen und den Hausmeisterdienst sowie Verbrauchskosten für Strom, Gas und/oder Wasser.
Wie sieht die Entwicklung der letzten Jahre aus?
Wie sieht die Sozialstruktur der untergebrachten geflüchteten Menschen aus?
Die folgenden Daten zur Sozialstruktur der untergebrachten geflüchteten Menschen stützen sich auf die vom Sachgebiet „Soziale Arbeit in Unterkünften“ zur Erfassung genutzte Fachsoftware mit dem Stichtag 31.09.2024.
Was sind die neuesten Informationen zur Bezahlkarte?
Die neusten Informationen des Landes Hessen, die für alle hessischen Kommunen gelten, finden Sie hier: