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Ausnahmegenehmigung

Obwohl das Bewohnerparken in seiner Ausführung sehr flexibel hinsichtlich der Parkregelung ist kann es notwendig werden, dass länger als zwei Stunden an einem Platz geparkt werden muss. Im Einzelfall können die Stellplätze mit Parkscheinautomaten genutzt werden.

Sollte die Begrenzung des Parkens auf die durch Parkscheibe kostenlos ermöglichte Zeit nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hier ist in erster Linie an Gewerbebetriebe/Unternehmen gedacht, die ihre Einsätze in einem der Bewohnerparkgebiete haben oder dort Aufträge ausführen. Wer eine Ausnahmegenehmigung beantragt, muss nachweisen können, dass es für ihn zwingend erforderlich ist, sein Fahrzeug oft länger als die per Parkscheibe kostenlose Zeit dort zu parken. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen. Gegebenenfalls ist dem Antrag eine schriftliche Begründung beizulegen. Wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, wird durch die Straßenverkehrsbehörde durch eine Einzelfallprüfung entschieden.

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