Fußgängerzone für Tretroller tabu: Stadt- und Landespolizei setzen Kontrollen fort
In einer gemeinsamen Kontrollaktion haben die Stadtpolizei Wiesbaden und die Landespolizei erneut Kontrollen von Elektroscootern durchgeführt. Hierbei wurden neben zahlreichen Ordnungswidrigkeiten auch Straftaten festgestellt.
Bei der am Donnerstag, 25. Juni, durchgeführten Kontrolle wurden insgesamt 34 Verstöße festgestellt. Zwölf Personen wurden mit dem Roller in der Fußgängerzone angehalten, drei weitere auf dem Gehweg. Vier Fahrzeuge wurden zudem mit mehreren Personen besetzt festgestellt. In drei Fällen mussten Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt werden. Einen traurigen Höhepunkt bildete eine Person, die offenbar massiv unter Drogeneinfluss stand beziehungsweise mit Betäubungsmitteln handelte.
Generell ist Fehlverhalten auf einem Elektroscooter kein billiges Unterfangen: Die Handynutzung wird mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet. Bei Rotlichtverstößen drohen neben einem Bußgeld von bis zu 180 Euro auch ein Punkt in Flensburg. Für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht sogar ein Fahrverbot im Raum. Lassen Eltern oder ältere Geschwister Kinder unter 14 Jahren mit E-Tretrollern fahren, droht auch ihnen ein Bußgeld von bis zu 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.
„Dass die Fußgängerzone für E-Tretroller tabu ist, sollte inzwischen allgemein bekannt sein“, erklärt Peter Erkel, Abteilungsleiter der Stadtpolizei Wiesbaden. „Trotzdem muss man in der Langgasse oder am Michelsberg nicht lange auf diese Geräte warten.“ Stadt- und Landespolizei haben deshalb bereits angekündigt, ihre verstärkten Kontrollen auch künftig fortzusetzen.
Auf die Betroffenen kommt nun Post vom Amt zu: Für einen Verstoß in der Fußgängerzone beträgt das Bußgeld üblicherweise 25 Euro – je nach Verstoß kann es jedoch auch deutlich höher ausfallen. Gerade der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer hat hier absoluten Vorrang: „E-Tretroller dürfen ein Gewicht von bis zu 55 Kilogramm haben. Wer mit einem solchen Gefährt in der Fußgängerzone beispielsweise ein Kind anfährt, nimmt schwerste Verletzungen in Kauf“, mahnt Erkel.
Dabei haben sich in der Vergangenheit einige Regelungen geändert: Seit Mitte des Jahres 2026 sind E-Scooter im Straßenverkehr in vielen Punkten Fahrrädern gleichgestellt. Das Fahren auf Gehwegen ist untersagt. Besteht eine Benutzungspflicht für Radwege, müssen auch E-Scooter diese nutzen. Ansonsten gilt: Es ist die Fahrbahn zu benutzen. Unverändert und besonders eindeutig ist aber weiterhin die Regel für die Fußgängerzone: Hier sind E-Scooter generell unzulässig. Das Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ gilt in Fußgängerzonen ausdrücklich nicht für Elektro-Tretroller.
„Seit geraumer Zeit betrachten Stadt- und Landespolizei den Anstieg der zum Teil sehr gefährlichen Verstöße mit großer Sorge“, bestätigt auch der Pressesprecher der Polizeidirektion Wiesbaden Sejdullah Kqiku. Aus diesem Grund haben auch die Kontrollen kontinuierlich zugenommen. Nach den Erfahrungen der Ordnungshüter zeigen sich viele Personen bei der Ansprache einsichtig. „Gerade bei jüngeren Menschen müssen wir hier aber noch stärker präventiv tätig werden“, so Kqiku. „Wenn zum Beispiel gleich mehrere Personen auf einem Roller unterwegs sind, handelt es sich um ein sehr sorgloses und gefährliches Verhalten“, sagt der Pressesprecher abschließend.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.