Wahlhelferin und Wahlhelfer werden - Demokratie hautnah erleben
Sie möchten Demokratie einmal ganz praktisch erleben und einen Blick hinter die Kulissen einer Wahl werfen? Dann unterstützen Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Bei jeder Wahl (Bundestags-, Europa-, Landtags-, Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl) sorgen zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt und anschließend das Wahlergebnis ermittelt wird.
Auf dieser Seite finden Sie neben dem Online-Formular auch Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Tätigkeit im Wahlvorstand.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns, wenn Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden und damit aktiv zum reibungslosen Ablauf der Wahl beitragen.
Am einfachsten können Sie sich über unser Online-Formular anmelden. Sie können sich dort auch grundsätzlich für zukünftige Wahlen vormerken lassen. Alternativ können Sie das Wahlamt per E-Mail oder telefonisch unter 0611-31 4501 kontaktieren.
Hier können Sie sich anmelden:
Online-Formular Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Hinweis
Nach Eingang Ihrer Einverständniserklärung beim Wahlamt werden Sie zunächst in eine Vormerkliste eingetragen. Alle zu Berufenden erhalten ein Berufungsschreiben. Darin ist auch der Wahlraum genannt, in dem sie sich am Wahltag einfinden sollen.
FAQ zur Wahlhelfertätigkeit
Was ist ein Wahlvorstand?
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. In Wiesbaden gibt es derzeit 163 Urnenwahlbezirke und 84 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Wahlbezirke wird ein Wahlvorstand benötigt.
Ein Wahlvorstand besteht aus bis zu neun Personen:
Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher,
stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher,
Schriftführerin oder Schriftführer,
stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer und
bis zu fünf Beisitzerinnen und Beisitzern.
Insgesamt werden in Wiesbaden mehr als 2.200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?
Die Aufgaben unterscheiden sich danach, ob Sie in einem Urnenwahlbezirk oder in einem Briefwahlbezirk eingesetzt werden.
Im Urnenwahlbezirk
Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Wahl im Wahllokal ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dazu gehören insbesondere:
die Vorbereitung und Durchführung der Wahl,
die Ausgabe der Stimmzettel,
die Prüfung der Wahlberechtigung,
die Überwachung der Wahlhandlung,
die Sicherstellung der Einhaltung des Verbots der Wählerbeeinflussung,
die Auszählung der Stimmen und
die Feststellung und Übermittlung des Wahlergebnisses.
Im Briefwahlbezirk
Briefwahlvorstände sind nicht für die Durchführung der Wahl im Wahllokal zuständig. Ihre Aufgabe ist es, die Wahlbriefe zu prüfen und zuzulassen sowie anschließend das Briefwahlergebnis zu ermitteln.
Welche Aufgaben hat die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher?
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher leitet den gesamten Wahlvorstand.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes zu verteilen,
die Wahlhandlung zu eröffnen und zu beenden,
die Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel freizugeben (Urnenwahlbezirk),
die Öffnung und Prüfung der Wahlbriefe zu beaufsichtigen (Briefwahlbezirk),
die Auszählung der Stimmen zu beaufsichtigen,
das Wahlergebnis mündlich bekanntzugeben und an das Wahlamt zu übermitteln.
Welche Aufgaben hat die Schriftführerin oder der Schriftführer?
Die Schriftführerin oder der Schriftführer übernimmt insbesondere die schriftliche Dokumentation der Wahl.
Zu den Aufgaben gehören:
die Abhakvermerke im Wählerverzeichnis zu notieren (Urnenwahlbezirk),
die Wahlberechtigung anhand der Wahlunterlagen zu prüfen,
die Niederschrift über die Wahl auszufüllen,
die für die Schriftführung benötigten Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl abzuholen (Urnenwahlbezirk).
Ist die Schriftführerin oder der Schriftführer verhindert, übernimmt die stellvertretende Schriftführerin oder der stellvertretende Schriftführer diese Aufgaben. Ansonsten unterstützt sie oder er den Wahlvorstand als Beisitzerin oder Beisitzer.
Welche Aufgaben haben die Beisitzerinnen und Beisitzer?
Beisitzerinnen und Beisitzer unterstützen den Wahlvorstand bei allen anfallenden Aufgaben.
Hierzu gehören insbesondere:
Stimmzettel auszugeben (Urnenwahlbezirk),
den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen zu ordnen (Urnenwahlbezirk),
der Zulassung der Wahlbriefe (Briefwahlbezirk),
bei der Auszählung der Stimmen mitzuwirken.
Muss ich mich auf die Tätigkeit vorbereiten?
Ja. Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wichtige Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung. Zusätzlich finden rechtzeitig vor der Wahl Schulungen statt.
Die Schulungs- und Informationsangebote werden vor jeder Wahl online bereitgestellt.
Welche Aufwandsentschädigung gibt es?
Ihr Engagement wird selbstverständlich belohnt: Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro. Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen 85 Euro (Briefwahlbezirk: 75 Euro), da sie auch für die Abholung und den Rücktransport der Wahlunterlagen verantwortlich sind.
Das Geld überweisen wir nach der Wahl auf Ihr Konto.
Muss ich den ganzen Wahltag im Einsatz sein?
Das hängt davon ab, ob Sie in einem Urnen- oder Briefwahlbezirk eingesetzt werden.
Einsatz im Urnenwahlbezirk
Der gesamte Wahlvorstand trifft sich am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahllokal, das im Berufungsschreiben angegeben ist.
Zu Beginn wird der Wahlvorstand in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt.
Vormittagsschicht: Sie sind vormittags im Wahllokal und können nach der Schicht nach Hause gehen. Zur Auszählung der Stimmen müssen Sie ab 18:00 Uhr wieder anwesend sein.
Nachmittagsschicht: Sie sollten ab 12:30 Uhr im Wahllokal anwesend sein um eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen. Sie bleiben dann bis zum Abschluss der Ergebnisermittlung.
Einsatz im Briefwahlbezirk
Die Mitglieder eines Briefwahlvorstandes treffen sich am Nachmittag zur im Berufungsschreiben angegebenen Uhrzeit – derzeit um 15:00 Uhr.
Bis zum Ende der Wahlzeit werden die vorbereitenden Arbeiten erledigt. Ab 18:00 Uhr beginnt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses.
Wie lange dauert der Einsatz insgesamt?
Eine genaue Endzeit kann nicht genannt werden. Die Tätigkeit endet, sobald das Wahlergebnis festgestellt und alle erforderlichen Abschlussarbeiten erledigt sind.
Die Pausen werden innerhalb des Wahlvorstandes eigenverantwortlich abgestimmt.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Grundsätzlich können alle Personen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt werden, die bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind.
Wie wird man Wahlhelferin oder Wahlhelfer?
Sie können sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden.
Das Wahlamt nimmt Ihre Daten zunächst in eine Vormerkliste auf. Wenn Sie für eine Wahl eingesetzt werden, erhalten Sie ein Berufungsschreiben mit allen wichtigen Informationen.
Grundsätzlich kann das Wahlamt unter bestimmten Voraussetzungen auch wahlberechtigte Personen zum Wahldienst verpflichten. Freiwillige Meldungen sind uns jedoch besonders willkommen.
Kann ich Wünsche zu meinem Einsatz äußern?
Ja. Sie können beispielsweise Wünsche
zum Einsatzort,
zur Funktion im Wahlvorstand oder
zur gemeinsamen Tätigkeit mit Bekannten oder Verwandten
äußern.
Das Wahlamt ist stets bemüht, Ihren Wünschen zu entsprechen, jedoch ist dies nicht immer möglich Das Wahlamt bittet daher um Ihr Verständnis. Einen Anspruch auf einen bestimmten Einsatzort oder eine bestimmte Funktion gibt es jedoch nicht.
Wann erfahre ich, wo ich eingesetzt werde?
Vor der Wahl erhalten Sie ein Berufungsschreiben.
Darin finden Sie unter anderem:
die Nummer und Bezeichnung Ihres Wahlbezirks,
die Anschrift des Wahllokals,
die Uhrzeit des Zusammentritts,
wichtige Informationen zur Tätigkeit und
Hinweise zu den Schulungsunterlagen.
Dem Schreiben liegt außerdem eine Annahmeerklärung bei. Bitte bestätigen Sie Ihre Zu- oder Absage möglichst umgehend und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben.
Wichtig: Bewahren Sie das Berufungsschreiben bis zum Wahltag auf. Nach Ihrer Zusage erhalten Sie kein weiteres Berufungsschreiben.
Was passiert, wenn ich kurzfristig verhindert bin?
Wenn Sie aus einem wichtigen Grund nicht an der Wahl teilnehmen können, informieren Sie bitte das Wahlamt so früh wie möglich.
So kann rechtzeitig eine Ersatzperson für Ihren Einsatz gefunden werden.
Muss ich mich vor jeder Wahl neu anmelden?
Nein. Wenn Sie sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gemeldet haben, werden Ihre Daten grundsätzlich in der Wahlhelferdatei gespeichert. Sie können dadurch auch für zukünftige Wahlen berücksichtigt werden.
Wenn Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprochen haben, ist für eine spätere Tätigkeit eine erneute Meldung erforderlich.
Kann ich meine freiwillige Meldung zurückziehen?
Ja. Wenn Sie künftig nicht mehr als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt werden möchten, können Sie der weiteren Speicherung Ihrer Daten schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, widersprechen.
Ihre Daten werden dann aus der Wahlhelferdatei gelöscht. Das Wahlamt informiert Sie anschließend über die Löschung.
Muss ich etwas zum Einsatz mitbringen?
Die für die Tätigkeit im Wahlvorstand benötigten Unterlagen und Arbeitsmittel werden vom Wahlamt zur Verfügung gestellt.
Wir empfehlen Ihnen, für den Wahltag selbst etwas zu essen und zu trinken mitzubringen. Eine Verpflegung durch das Wahlamt kann nicht bereitgestellt werden.
Die Briefwahlausgabestelle im Wahlbüro ist jeweils nur sechs Wochen vor jeder Wahl besetzt, die oben angegebene Rufnummer ist allerdings auch außerhalb von Wahlzeiten zu erreichen.