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Bauaufsicht

Teilbaugenehmigung

Eine Teilbaugenehmigung erlaubt, mit dem Bau eines Teils eines Bauvorhabens zu beginnen, bevor die vollständige Baugenehmigung für das gesamte Projekt erteilt wurde. Voraussetzung ist, dass ein vollständiger Bauantrag für das Gesamtvorhaben bereits eingereicht wurde - die Teilbaugenehmigung setzt einen laufenden Genehmigungsprozess voraus.

Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellenden Teil - ein sogenanntes „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.

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Teilbaugenehmigung

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