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Seelische Gesundheit

Gesundheitsämter unterstützen Menschen mit psychischen Krankheiten, Abhängigkeitserkrankungen und seelischen und geistigen Behinderungen sowie hiervon bedrohte Menschen und deren Angehörige mit der Bereitstellung eines Beratungs- und Betreuungsangebotes.

Psychische Störungen sind keine seltenen Erkrankungen

Psychische Störungen sind weit verbreitet. Im Laufe eines jeden Jahres erleiden 27 Prozent der Bevölkerung in der Europäischen Union (EU) also etwa 83 Millionen Menschen mindestens eine psychische Störung, wie zum Beispiel eine Depression, Schizophrenie, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Panik-, Angst- oder Zwangsstörungen oder Demenz. Einige erkranken nur kurzzeitig über Wochen und Monate, andere längerfristiger. Deutsche Studien sprechen von zirka acht Millionen Menschen in Deutschland mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen.

Psychische Störungen werden nur selten früh erkannt und adäquat behandelt

Mit geringen Unterschieden zwischen den EU-Ländern erhalten nur 26 Prozent aller Betroffenen mit psychischen Störungen eine adäquate Behandlung. Oft vergehen viele Jahre und manchmal Jahrzehnte, bevor eine erste Behandlung eingeleitet wird. Der Begriff psychische Störung und die Diagnose ängstigen häufig die Betroffenen. Unbehandelt verlaufen viele psychische Störungen chronisch mit zunehmenden Komplikationen.

Familiäre, gesellschaftliche und ökonomische Folgen und Belastungen

Vor diesem Hintergrund ergibt sich die nach Paragraf 7 (3) des Hessischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD): "Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen mit psychischen Krankheiten, Abhängigkeitserkrankungen und seelischen und geistigen Behinderungen sowie hiervon bedrohte Menschen und deren Angehörige mit der Bereitstellung eines Beratungs- und Betreuungsangebotes durch einen sozialpsychiatrischen Dienst sowie durch die Vermittlung weitergehender spezifischer Hilfen."


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