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Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31. Oktober 2019 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für Wiesbaden beschlossen. Damit wird der mit der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts begonnene Weg für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung Wiesbadens in der wachsenden Metropolregion Rhein-Main fortgesetzt.

Ausgangslage

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden ist aus dem Jahr 2003. Seither wurden zahlreiche Änderungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus sind Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen sowie aktuelle Rechtslagen notwendig. Zu den geänderten Rahmenbedingungen zählen die Anforderungen des Bevölkerungswachstums (plus rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis 2035), der steigende Wohnraumbedarf und die Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Gewerbe- und Industriestandorten. Dabei sind Umweltbelange besonders zu berücksichtigen. Eine intensive Auseinandersetzung mit Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Integration des Landschaftsplans sind notwendig.

Als Grundlagen für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans dienen insbesondere das im Jahr 2018 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Wiesbaden 2030+", der Verkehrsentwicklungsplan und der Landschaftsplan.

Ziele

Ziel des neuen Flächennutzungsplans ist unter anderem die Steuerung und der Ausbau der Siedlungsentwicklung im Innen- und Außenbereich. Dabei ist eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Gemeinbedarfsflächen sicherzustellen. So sollen zum Beispiel die im Stadtentwicklungskonzept benannten Impulsräume als Schwerpunkte der künftigen Entwicklung Wiesbadens geprüft und weiter konkretisiert werden. Die zukünftige Siedlungsentwicklung soll entlang bestehender und geplanter Trassen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) konzentriert werden.

Die Sicherung, Steuerung und Entwicklung von gesamtstädtischen und teilräumlichen Frei- und Landschaftsräumen im Sinne des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, der Klimaanpassung sowie der Freizeit und Erholung ist ebenso als Ziel der Planung beschlossen.

Kommunikation

Über das im Baugesetzbuch definierte formelle Verfahren mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritten hinaus wird bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ein besonderer Schwerpunkt auf der Kommunikation der fachlichen Inhalte liegen.

Viele Zukunftsfragen Wiesbadens wurden bereits zwischen 2015 und 2018 im Zuge der Arbeit am Integrierten Stadtentwicklungskonzept "Wiesbaden 2030+" thematisiert. Das Konzept wurde in einem breiten Beteiligungsprozess entwickelt.

Daran anknüpfend sollen auch die Ziele der Stadtentwicklung und Inhalte des Flächennutzungsplans im Rahmen einer offenen, transparenten und allgemein verständlichen Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden.

Verfahren

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den geltenden Normen des Baugesetzbuchs. Neben Beteiligungen der Öffentlichkeit werden ebenso die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbarkommunen in das Verfahren miteinbezogen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bildet den formellen Auftakt zu diesem Verfahren, das nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2024 andauern wird.

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