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Nahverkehrsplan Wiesbaden

Der inzwischen dritte Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde erstmals als gemeinsamer Nahverkehrsplan mit dem Rheingau-Taunus-Kreis in 2015 beschlossen.

Die Verpflichtung der kommunalen Gebietskörperschaften als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), lokale Nahverkehrspläne zu erstellen, resultiert aus den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG Hessen).

Der erste Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am 15. Februar 2001 durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen.

Nach § 14 Abs. 8 Satz 2 ÖPNVG Hessen ist spätestens alle fünf Jahre darüber zu entscheiden, ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen ist. Dementsprechend wurde mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 30. April 2008 der Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Dieser Nahverkehrsplan gilt mit den Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung zu den Fahrplanwechseln per Dezember 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2014 und Januar 2015 als kontinuierlich fortentwickelt.

Im Jahr 2013 hat der Magistrat erneut die Lokale Nahverkehrsorganisation mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beauftragt. Dieser Plan soll die bisherigen Grundlagen enthalten und eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes in Wiesbaden zum Ziel haben. Der Nahverkehrsplan bildet gem. § 8 Abs. 3 Satz 8 PBefG den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.

Dieser dritte Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden, erstmals als gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises, wurde am 16. Juli 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Aufgrund der Größe des Dokuments wird zum Download des aktuellen Nahverkehrsplans eine schnelle Internetverbindung empfohlen.


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