Die Bauaufsicht prüft zunächst kurzfristig, ob die eingegangenen Unterlagen vollständig sind, bevor diese inhaltlich geprüft und bearbeitet werden. In der Regel bestätigen wir Ihnen nach 14 Tagen den Eingang Ihres vollständigen Bauantrages oder übersenden Ihnen die entsprechenden Nachforderungen.
Die Antragsannahme der Bauaufsicht
Bei der Antragsannahme legen wir den Fokus darauf, dass die Bauvorlagen vollständig sowie lesbar sind und eine prüfbare Qualität haben. Unser Anspruch ist es, Ihnen in der Regel bereits nach 14 Tagen zu bestätigen, dass Ihr Bauantrag vollständig ist, oder aber, sollten Unterlagen fehlen oder nicht prüfbar sein, Ihnen die entsprechenden Nachforderungen zu übersenden.
Dadurch können wir Ihre vollständigen Unterlagen schneller bearbeiten und Baugenehmigungen oder Bescheide schneller erteilen.
Vollständigkeitsprüfung
Bauherrschaft
Wir prüfen insbesondere, ob die Formulare, Handelsregisterauszüge, Vollmachten und Bauvorlageberechtigungen aktuell und korrekt sind.
Auch prüfen wir vorab die wesentlichen Bauvorlagen und deren Inhalte darauf, ob diese vorliegen und qualitativ ausreichend sind.
Hinweis
Besonders wichtig sind die vollständigen und korrekten Angaben zur Bauherrschaft inklusive der gegebenenfalls erforderlichen Untervollmachten. Hier müssen bei juristischen Personen die entsprechenden Registerauszüge nachvollziehbar und aktuell beigefügt werden, gleiches gilt für Untervollmachten.
Bitte nutzen Sie immer die entsprechenden Vordrucke des aktuellen Bauvorlagenerlasses für die Bauzustandsanzeigen. Alle aktuellen Bauvorlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Sofortige Zurückweisung
Fehlen Angaben auf dem Antragsformular oder handelt es sich um veraltete Formulare, weisen wir die Anträge umgehend zurück. Anträge, die umfassend unvollständig sind, bei denen also wesentliche Inhalte und/oder Unterlagen fehlen, weisen wir ebenfalls als nicht bearbeitbar zurück und schicken diese direkt an die Bauherrschaft bzw. die Antragstellenden zurück.
Besonderes Augenmerk legen wir auf den Antragstitel zu einem Bauvorhaben. Dieser muss hinreichend aussagekräftig sein und alle erforderlichen Angaben enthalten.
Ein hinreichend bestimmter Antragstitel beziehungsweise Antragstenor ist wichtig, um ein Bauvorhaben rechtssicher und zweifelsfrei definieren zu können. Außerdem dient er dazu, ein Bauvorhaben dauerhaft zu bewerten und auch bei geplanten baulichen Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt zuordnen zu können. Daher müssen im Antragstitel die Begrifflichkeiten aus der Baunutzungsverordnung und der HBO verwendet werden.
Errichtung von Gebäuden
Der Antragstitel darf beispielsweise nicht "Neubau Wohngebäude" lauten, sondern "Errichtung eines Wohngebäudes mit X (Anzahl)Wohneinheiten..." inklusive der Angabe, ob es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt sowie der Anzahl der Pkw-Stellplätze.
Beispiele:
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit X Wohneinheiten und X Pkw-Stellplätzen
Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses und einer Tiefgarage mit X (Anzahl) Pkw-Stellplätzen
Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Pkw-Stellplatz
Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohngebäude zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit, Umbau des bestehenden Wohngebäudes sowie Errichtung eines Pkw-Stellplatzes
Errichtung eines Anbaus zur Wohnraumerweiterung eines Einfamilienwohnhauses
Errichtung einer Balkonanlage an ein bestehendes Mehrfamilienhaus
Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit je X (Anzahl) Wohneinheiten / mit insgesamt X (Anzahl) Wohneinheiten mit einer Tiefgarage für X Pkw-Stellplätze
Nutzungsänderungen
Bei einer Nutzungsänderung sind die Angaben "Nutzungsänderung" von "Nutzung alt" zu "Nutzung neu" sowie die Angabe, in welchem Geschoss die Nutzungsänderung erfolgen, erforderlich. Ebenfalls erforderlich ist die Angabe zu gegebenenfalls entfallenden oder neu hinzukommenden Pkw-Stellplätzen.
Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnnutzung im 2. Obergeschoss und Entfall von X (Anzahl) Pkw-Stellplätzen
Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit (von A in B) im EG in einem Wohn- und Geschäftshaus
Werbeanlagen
Handelt es sich um den Bauantrag für die Errichtung einer Werbeanlagen muss hier im Antragstitel die Formulierung "Anbringen einer Werbeanlage an ein Gebäude" oder "Errichtung einer freistehenden Werbeanlage" gewählt werden. Ebenso ist eine Angabe erforderlich, ob es sich um "Eigenwerbung an der Stätte der Leistung" oder um "Fremdwerbung" handelt.
Abbruch
Ebenso klar muss bei einem Antrag auf Abbruch formuliert werden, ob es sich um den Abbruch eines ganzen Gebäudes unter Angabe der Art des Gebäudes (z.B. Einfamilienwohnhaus; Bürogebäude) handelt oder aber um einen Teilabbruch.
Beispiel:
Abbruch eines Mehrfamilienhauses
Abbruch einer Balkonanlage
Abbruch einer Garage und eines Anbaus
Hinweis Stellplätze und Vorgärten
Vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen und dem Aspekt einer lebenswerten und durchgrünten Stadt legen wir sehr viel Wert auf die Gestaltung und Erhaltung der Vorgärten. Daher sind bauliche Anlagen wie Garagen und Pools ausdrücklich in Vorgärten nicht zulässig. Auch PKW-Stellplätze können wir regelmäßig nicht zulassen, unabhängig von Antriebsart und Ladeinfrastruktur.
Checklisten erforderliche Antragsunterlagen
Um Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen, stellen wir Ihnen für die Verfahrensarten entsprechende Checklisten für die jeweils notwendigen Unterlagen zusammen. Bitte reichen Sie diese Unterlagen entsprechend dem Bauvorlagenerlass in der angegebenen Reihenfolge bei uns ein.
Die Bauaufsicht Wiesbaden nutzt den hybriden Bauantrag - die erforderlichen Unterlagen müssen nur noch 1 Mal analog (auf Papier) eingereicht sowie anschließend nach Erhalt der Zugangsdaten digital hochgeladen werden.
Die Checklisten dienen jeweils zur Orientierung. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin mit unserer Bauberatung um die benötigten Ausfertigungen für Ihr Bauvorhaben direkt mit uns abzustimmen - siehe unter "Beratungsangebot für die Antragsunterlagen".
Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Vorhaben einreichen müssen oder haben noch weitere Fragen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit unserer Bauberatung:
In unserem Leitfaden "Der gute Bauantrag" finden Sie wichtige Informationen und Tipps zu den Antragsunterlagen und Bauvorlagen. Wenn Sie diese berücksichtigen können Sie an der schnelleren Bearbeitung Ihres Antrags mitwirken.