Inhalt anspringen
Verfahrensarten und Abläufe

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)

Die Bauaufsicht prüft in diesem Verfahren im Wesentlichen, ob ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig und das Grundstück entsprechend bebaubar und erschlossen ist. Bauherrschaft und Entwurfsverfassende sind verantwortlich dafür, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die nicht geprüft werden, eingehalten werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)

Bauvorhaben, wie die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, werden grundsätzlich im vereinfachten Verfahren geprüft, wenn das Bauvorhaben außerhalb des Bereichs eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt, oder die Festlegungen eines qualifizierten Bebauungsplans nicht einhält oder bauordnungsrechtliche Abweichungen beziehungsweise planungsrechtliche Befreiungen oder Ausnahmen erforderlich sind.

Für genehmigungsfreigestellte Vorhaben kann die Bauherrschaft beantragen, dass ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. Auch kann bei einem Antrag auf Genehmigungsfreistellung die Gemeinde die Überleitung in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren fordern.

Hinweis

Die Bauherrschaft ist verantwortlich dafür, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Sie ist zwar verpflichtet, wichtige Bereiche ihres Bauvorhabens wie Statik und Brandschutz, Wärme- und Schallschutz durch qualifiziertes Fachpersonal(zum Beispiel Sachverständige) prüfen zu lassen. Für die Einhaltung aller anderen Anforderungen ist sie aber selbst verantwortlich.

Bauherrschaft, die am Bau Beteiligten sowie die Nachweisberechtigten und Sachverständigen, insbesondere die Entwurfsverfassenden sind verantwortlich dafür, dass die materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Abweichungen von nicht zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts müssen ebenso wie auch Ausnahmen oder Befreiungen vom Planungsrecht zusätzlich beantragt werden. 

Bei einem Verstoß auch gegen von der Bauaufsicht nicht zu prüfende Vorschriften kann diese den Bau stoppen oder bereits Gebautes wieder zurückbauen lassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Unser Beratungsangebot

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot und beraten Sie auf Wunsch gerne per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch. Die Beratungen zu Bauvorhaben und die Bearbeitung von Bauvorhaben finden nach regionaler Zuständigkeit statt.

Karte Regionale Zuständigkeit Nord

Team NordBierstadt, Mitte, Nordost, Rheingauviertel/Hollerborn, Sonnenberg, Südost und Westend.

Karte Regionale Zuständigkeit Ost

Team OstAuringen, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Erbenheim, Heßloch, Igstadt, Kastel, Kloppenheim, Kostheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt und Rambach.

Karte Regionale Zuständigkeit West

Wiesbaden WestAmöneburg, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Klarenthal und Schierstein.

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise