Zweitwohnungsteuer bezahlen
Seit dem 1. Januar 2016 erhebt die hessische Landeshauptstadt eine Zweitwohnungsteuer. Hintergrund der Einführung ist insbesondere die finanzielle Beteiligung aller in Wiesbaden Wohnenden an den Infrastrukturkosten der Stadt wie zum Beispiel ÖPNV, Kitas, Theater, Straßen und so weiter, die zwar allen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stehen, aber über den kommunalen Finanzausgleich nur von in Wiesbaden mit Hauptwohnsitz angemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern finanziert werden.
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Bemessungsgrundlage der Steuer ist die jährliche Nettokaltmiete. Der Steuersatz beträgt bis zum 30. Juni 2024 zehn Prozent und ab dem 1. Juli 2024 fünfzehn Prozent der Bemessungsgrundlage. Ist die Wohnung in Eigentum oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen, wird die Nettokaltmiete auf Grundlage der für vergleichbare Räume zu zahlenden Miete geschätzt.
Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Das Bundesmeldegesetz definiert eine Hauptwohnung als vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Jede weitere Wohnung des Einwohners stellt eine Nebenwohnung dar. Wohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wer eine Zweitwohnung hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweis:
Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie die Steuererklärung für die Zweitwohnungsteuer von uns zugeschickt.
Voraussetzungen
Fristen
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zweitwohnungsteuer bezahlen
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Hasengartenstraße, Buslinie 27.
Telefon
- 0611 312100
- 0611 316939
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen