Die Bauaufsicht prüft zunächst kursorisch die digital eingegangenen Unterlagen bevor diese inhaltlich geprüft und bearbeitet werden. In der Regel bestätigen wir Ihnen nach 14 Tagen den Eingang Ihres vollständigen Bauantrages oder übersenden Ihnen die entsprechenden Nachforderungen.
Vollständigkeitsprüfung
Eingegangene digitale Unterlagen werden kursorisch darauf geprüft, ob diese vollständig sind, lesbar und eine prüfbare Qualität haben. In der Regel erfahren Sie informieren wir Sie nach 14 Tagen, ob Ihr Bauantrag vollständig ist, oder ob Unterlagen fehlen oder nicht prüfbar sind.
Wir prüfen insbesondere, ob die Handelsregisterauszüge, Vollmachten und Bauvorlageberechtigungen aktuell und korrekt sind.
Auch prüfen wir, ob die wesentlichen Bauvorlagen vorliegen und und deren Inhalte qualitativ ausreichend sind.
Dann senden wir Ihnen die entsprechenden Nachforderungen zu.
Hinweis
Besonders wichtig sind die korrekten Kontaktdaten aller Beteiligten sowie gegebenenfalls erforderliche Vollmachten und Untervollmachten. Hier müssen bei juristischen Personen die entsprechenden Registerauszüge nachvollziehbar und aktuell beigefügt werden, gleiches gilt für Untervollmachten.
Sofortige Zurückweisung
Anträge, bei denen also wesentliche Inhalte und/oder Unterlagen fehlen oder nicht korrekt sind, weisen wir als nicht bearbeitbar zurück.
Alle aktuellen Bauvorlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Besonderes Augenmerk legen wir auf den Antragstitel zu einem Bauvorhaben. Dieser muss hinreichend aussagekräftig sein und alle erforderlichen Angaben enthalten.
Ein hinreichend bestimmter Antragstitel beziehungsweise Antragstenor ist wichtig, um ein Bauvorhaben rechtssicher und zweifelsfrei definieren zu können. Außerdem dient er dazu, ein Bauvorhaben dauerhaft zu bewerten und auch bei geplanten baulichen Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt zuordnen zu können. Daher müssen im Antragstitel die Begrifflichkeiten aus der Baunutzungsverordnung und der HBO verwendet werden.
Errichtung von Gebäuden
Der Antragstitel darf beispielsweise nicht "Neubau Wohngebäude" lauten, sondern "Errichtung eines Wohngebäudes mit X (Anzahl)Wohneinheiten..." inklusive der Angabe, ob es sich beispielsweise um ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt sowie der Anzahl der Pkw-Stellplätze.
Beispiele:
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit X Wohneinheiten und X Pkw-Stellplätzen
Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses und einer Tiefgarage mit X (Anzahl) Pkw-Stellplätzen
Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Pkw-Stellplatz
Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohngebäude zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit, Umbau des bestehenden Wohngebäudes sowie Errichtung eines Pkw-Stellplatzes
Errichtung eines Anbaus zur Wohnraumerweiterung eines Einfamilienwohnhauses
Errichtung einer Balkonanlage an ein bestehendes Mehrfamilienhaus
Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit je X (Anzahl) Wohneinheiten / mit insgesamt X (Anzahl) Wohneinheiten mit einer Tiefgarage für X Pkw-Stellplätze
Nutzungsänderungen
Bei einer Nutzungsänderung sind die Angaben "Nutzungsänderung" von "Nutzung alt" zu "Nutzung neu" sowie die Angabe, in welchem Geschoss die Nutzungsänderung erfolgen, erforderlich. Ebenfalls erforderlich ist die Angabe zu gegebenenfalls entfallenden oder neu hinzukommenden Pkw-Stellplätzen.
Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnnutzung im 2. Obergeschoss und Entfall von X (Anzahl) Pkw-Stellplätzen
Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit (von A in B) im EG in einem Wohn- und Geschäftshaus
Werbeanlagen
Handelt es sich um den Bauantrag für die Errichtung einer Werbeanlagen muss hier im Antragstitel die Formulierung "Anbringen einer Werbeanlage an ein Gebäude" oder "Errichtung einer freistehenden Werbeanlage" gewählt werden. Ebenso ist eine Angabe erforderlich, ob es sich um "Eigenwerbung an der Stätte der Leistung" oder um "Fremdwerbung" handelt.
Abbruch
Ebenso klar muss bei einem Antrag auf Abbruch formuliert werden, ob es sich um den Abbruch eines ganzen Gebäudes unter Angabe der Art des Gebäudes (z.B. Einfamilienwohnhaus; Bürogebäude) handelt oder aber um einen Teilabbruch.
Beispiel:
Abbruch eines Mehrfamilienhauses
Abbruch einer Balkonanlage
Abbruch einer Garage und eines Anbaus
Hinweis Stellplätze und Vorgärten
Vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen und dem Aspekt einer lebenswerten und durchgrünten Stadt legen wir sehr viel Wert auf die Gestaltung und Erhaltung der Vorgärten. Daher sind bauliche Anlagen wie Garagen und Pools ausdrücklich in Vorgärten nicht zulässig. Auch PKW-Stellplätze können wir regelmäßig nicht zulassen, unabhängig von Antriebsart und Ladeinfrastruktur.
Erforderliche Antragsunterlagen
Bauanträge nur noch digital einreichen
Seit dem 1. Dezember 2025 können Sie Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach der Hessischen Bauordnung für Vorhaben in Wiesbaden ausschließlich digital über das Bauportal Hessen einreichen.
Die Checklisten dienen jeweils zur Orientierung. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin mit unserer Bauberatung um die benötigten Ausfertigungen für Ihr Bauvorhaben direkt mit uns abzustimmen - siehe unter "Beratungsangebot für die Antragsunterlagen".
Inhalte und Anforderungen der Bauvorlagen
In unserem Leitfaden "Der gute Bauantrag" finden Sie wichtige Informationen und Tipps zu den Antragsunterlagen und Bauvorlagen. Wenn Sie diese berücksichtigen können Sie an der schnelleren Bearbeitung Ihres Antrags mitwirken.
Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Vorhaben einreichen müssen oder haben noch weitere Fragen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit unserer Bauberatung: