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Hilfe für wild lebende Tiere

Aus vielerlei Gründen kommen wild lebende Tiere wie beispielsweise Eichhörnchen, Gartenschläfer, Igel, Eulen, Mauersegler, Störche, Singvögel oder Rehe in Situationen, in der aus Tierschutzgründen eine Hilfe erforderlich erscheint. Im dicht besiedelten Ballungsraum fehlt den meisten wild lebenden Tierarten ausreichend störungsfreier Lebensraum und viele Tiere werden durch Straßenverkehr, Glasflächen, Stromleitungen und Ähnliches in Gefahr gebracht. Insbesondere in den Monaten Mai bis September werden in Wiesbaden jeweils weit über 100 wild lebende Tiere aufgefunden und von besorgten Bürgern und Bürgerinnen einer Pflege oder auch tiermedizinischen Behandlung zugeführt.
Die unten angehängte Info-Grafik "Orientierungshilfe Wildtier gefunden" hilft Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu tun, wenn Sie ein Wildtier gefunden haben. Weitere Unterstützung bieten die in der Liste der Wildtier-Auffangstationen in der Region genannten Anlaufstellen. Bitte bedenken Sie den rechtlichen Rahmen: Grundsätzlich ist die Entnahme von Wildtieren aus ihrem Lebensraum verboten! Man darf jedoch "vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ... verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. ..." (§ 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz). Von dem Moment an, in dem Sie sich das Wildtier "aneignen", übernehmen Sie die volle Verantwortung und Haftung.

Eine besondere Stellung haben wild lebende Tiere, die dem Bundes- beziehungsweise Landesjagdrecht unterliegen. Für das Bundesland Hessen fallen darunter beispielsweise: Reh-, Rotwild, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Wildkaninchen, Feldhase, Marder, Wiesel, Fasan, wild lebende Tauben, Enten- und Gänsearten, Höckerschwan, Graureiher, Greife, Falke, Möwe, Kolkrabe und viele andere mehr. Welche Tiere bundesweit dem Jagdrecht unterliegen, finden Sie im Bundesjagdgesetz - siehe Link unter "Weitere Informationen".

Falls Sie der Info-Grafik entnehmen, dass Sie das Wildtier zu einer Wildtier-Auffangstation bringen müssen, wählen Sie in der Liste "Wildtier-Auffangstationen in der Region" - siehe Link unter "Dokumente" - unter den in der linken Spalte angegebenen Tiergruppen aus und rufen Sie die entsprechende Station an. Die Auffangstation berät Sie, wie das Tier erstversorgt und transportiert werden kann. Denken Sie bitte daran, dass Wildtier-Auffangstationen ehrenamtlich und freiwillig im Rahmen der jeweils genehmigten Kapazitäten hilfsbedürftige Tiere in Obhut nehmen.

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