Lärmschutz für die Region kann nicht ausschließlich den Betriebszielen der Fraport untergeordnet werden
Die Städte Flörsheim am Main, Hattersheim am Main, Hochheim am Main und Hofheim am Taunus sowie die Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden wenden sich gemeinsam entschieden gegen das von Fraport AG und DFS Deutsche Flugsicherung GmbH geplante neue Betriebskonzept bei Westwetterlage am Flughafen Frankfurt.
Für die beteiligten Kommunen steht fest: Lärm macht krank. Deshalb muss die Belastung der Menschen in der Region durch Fluglärm reduziert und nicht weiter gesteigert werden.
Die Kapazität des Flughafens muss sich am funktionierenden Betriebskonzept orientieren – nicht umgekehrt. Die Landebahn Nordwest hat Wohngebiete massiv zusätzlich verlärmt. Deshalb wurde den Menschen im Planfeststellungsverfahren zugesichert, dass Starts über Nordwest bei Betriebsrichtung 25 künftig nur noch ausnahmsweise stattfinden würden. Genau diese Zusage wird nun aufgegeben.
Im Planfeststellungsverfahren zur Landebahn Nordwest wurde den betroffenen Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern dargestellt, dass die Nordwest-Abflugrouten künftig nahezu bedeutungslos werden würden. Während im Jahr 2005 in den sechs verkehrsreichsten Monaten durchschnittlich rund 171 Flugzeuge pro Tag über die Nordwest-Abflugrouten starteten, gingen die Planfeststellungsunterlagen im Planungsfall nur noch von etwa 11 Starts pro Tag aus. Mit dieser Behauptung wurde den Menschen im Nordwesten des Flughafens der Ausbau des Flughafens und der Bau der Landebahn Nordwest vermittelt.
Heute vertreten Fraport und DFS das genaue Gegenteil dessen, was damals als alternativlos und sicher dargestellt wurde. Weil das aktuelle Betriebskonzept bei Westwetterlage an eine Kapazitätsgrenze gekommen sei, ist es aus Sicht der Fraport AG zur Abwicklung von noch mehr Flugverkehr notwendig, dieses zu verändern. Über Jahre hinweg wurde erklärt, die Südumfliegung sei aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen zwingend notwendig und nahezu alternativlos. Nun wird behauptet, dass gerade die Südumfliegung bei hohem Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend leistungsfähig oder sicher nutzbar sei und deshalb deutlich mehr Starts über Nordwest erfolgen müssten.
Diese vollständige Kehrtwende ist für die betroffenen Kommunen weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Das neue Betriebskonzept soll aus Sicht von Fraport und DFS vor allem ermöglichen, künftig deutlich mehr Flugbewegungen abzuwickeln. Mit aktuell rund 441.000 Flugbewegungen pro Jahr ist das Ausbauziel von 701.000 Flugbewegungen noch lange nicht erreicht. Bereits heute wird der Betrieb jedoch nur durch zahlreiche Einzelfreigaben rechterhalten, mit denen Starts von der Südumfliegung und der Startbahn 18 West auf die Nordwest-Abflugrouten umgeleitet werden. Künftig sollen nach den vorgestellten Konzepten mehr als 560.000 Flugbewegungen ermöglicht werden. Bei hoher Verkehrsauslastung und Westbetrieb – also in rund 65 bis 70 Prozent der Betriebszeit – sollen Starts verstärkt ausschließlich über Nordwest geführt werden. Die bisher privilegierte Südumfliegung würde dann nur noch in verkehrsärmeren Zeiten genutzt.
Damit drohen aus Sicht der Kommunen wieder Verhältnisse wie vor 2011 – mit zusätzlichem Startlärm bei Westbetrieb und gleichzeitigem Landelärm bei Ostbetrieb. Besonders betroffen wären Wohngebiete in Flörsheim, Hattersheim und Hochheim, aber auch Hofheim sowie in Stadtteile von Mainz und Wiesbaden würden stärker belastet. Nach den in der Fluglärmkommission vorgestellten - bislang jedoch nicht nachvollziehbaren Zahlen - würde die Zahl der von Fluglärm betroffenen Menschen in mehreren Kommunen nochmals deutlich ansteigen. Die Kommunen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die präsentierten Zahlen und Berechnungen bislang nicht überprüfbar sind. Es fehlen wesentliche Grundlagen, Quellen und nachvollziehbare Herleitungen.
Deshalb wurde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Akteneinsicht beantragt. Die beteiligten Städte und Kommunen haben darüber hinaus den Fachanwalt für Luftverkehrsrecht Dr. Martin Schröder mit der juristischen Prüfung der vorgelegten Konzepte beauftragt. Gegenstand der Prüfung ist insbesondere die Frage, ob das neue Betriebskonzept noch mit den Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses vereinbar ist.
Die Kommunen werden die Beratungen in der Fluglärmkommission intensiv vorbereiten und begleiten.
Für das Bündnis steht fest: Das bestehende Betriebskonzept muss endlich so umgesetzt werden, wie es im Planfeststellungsverfahren zugesagt und hinsichtlich seiner Lärmauswirkungen abgewogen wurde. Wenn das mit den heutigen Verkehrsmengen nicht mehr möglich ist, dann müssen die Flugbewegungen reduziert werden – und nicht der Lärmschutz der Bevölkerung.
Für die Landeshauptstadt Wiesbaden sagte Bürgermeisterin Christiane Hinninger: „Der Flughafenbetreiber Fraport will die Zahl der Flugbewegungen insgesamt um mehr als 25 % steigern, was zu einer nicht hinnehmbaren Erhöhung der Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führen wird, insbesondere in den Abend- und frühen Nachtstunden. Der Lärmschutz darf nicht den Betriebswünschen des Flughafenbetreibers geopfert werden. Anstatt einseitig auf Wachstum zu setzen, sollten konkrete Maßnahmen zur Minderung der Flugbewegungen ergriffen werden, z. B. die schon lange überfällige Verlagerung aller Kurzstreckenflüge auf die Schiene.“
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.