Datenschutzinformationen Fundbüro
Nachfolgend möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Behandlung von Fundangelegenheiten mit Hilfe der Anwendung fund21, VOIS | Online, eAkte inklusive Bürgermonitor (Speicherung von Dokumenten, Dateien und Schriftstücken, elektronische Ablage) inklusive Fundbüro Deutschland und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen
Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte informieren.
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche (Dezernat VII/Ordnungsamt/Fundbüro) im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Landeshauptstadt Wiesbaden – Der Magistrat
Amt 31 - Ordnungsamt
Organisationseinheit: 310361 Fundbüro der Abteilung Standesamt und Bürgerbüro
Anschrift: Ellenbogengasse 3-7, 65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 312120
E-Mail: fundbuerowiesbadende
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Wiesbaden
Hasengartenstr. 25
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 313083
E-Mail: datenschutzwiesbadende
III. Allgemeines zur Datenverarbeitung
1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetztes, sowie des Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Bei der Behandlung/Erfassung von Fundangelegenheiten mit Hilfe der Anwendung fund21, VOIS | Online, eAkte inkl. Bürgermonitor (Speicherung von Dokumenten, Dateien und Schriftstücken, elektronische Ablage) inkl. Fundbüro Deutschland werden die personenbezogenen Daten des Finders, die personenbezogenen Daten des Verlierers oder eines anderen Empfangsberechtigten sowie der Verbleib der Fundsachen bzw. die
Verwertungsart erfasst und gespeichert. Folgende Daten erfasst:
- Name
- Vorname
- Titel/Doktorgrad
- Anschrift/Adresse
- Kontaktdaten
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Seriennummern der Ausweisdokumente
- Ausstellende Behörde
- Daten vorliegender Dokumente (um Beispiél Bank-, Gesundheitskarten, Tickets, etc.)
- Gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter
- Nachweis über erteilte Ermächtigung
- Fundort und Fundtag
- Unterschriften
Die Verarbeitung erfolgt immer im Einklang mit der DSGVO sowie weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fundrecht stützt sich primär auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den nationalen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Datenerfassung und -verarbeitung erfolgt gemäß der §§ 965 bis 977 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO sowie bei Rückgaben bzw. Auskünften an den Empfangsberechtigten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung entsprechend Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO. Sie dient der Erstellung einer Fundanzeige und der Durchsetzung Ihrer Fundrechte gemäß § 970 BGB (Ersatz von Aufwendungen), § 971 GBG (Finderlohn), § 972 BGB
(Zurückbehaltungsrecht) und § 973 BGB (Eigentumsübergang).
Gesetzliche Pflicht zur Aufgabenerfüllung: Die Erfassung und Bearbeitung von Fundsachen sowie die Ermittlung des Eigentümers sind gesetzliche Aufgaben von Fundbehörden. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO.
Nationale Gesetze (Fundrecht): Diese oben genannten DSGVO-Vorgaben greifen ineinander mit den §§ 965 bis 977 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das BGB regelt u. a. die Anzeigepflicht des Finders (§ 965 BGB), die Aufbewahrung und den Eigentumsübergang sowie den Finderlohn (§ 971 BGB).
Einwilligung: Für bestimmte freiwillige Vorgänge, etwa die Rückgabe an den Empfangsberechtigten oder die Auskunftserteilung, dient die Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als Rechtsgrundlage.
Zweck dieser rechtlich legitimierten Datenverarbeitung ist die Erstellung der Fundanzeige, die Durchsetzung von Fundrechten (z. B. Finderlohn und Aufwendungsersatz) sowie die rechtmäßige Rückgabe der verlorenen Sache an den tatsächlichen Eigentümer.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Soweit keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben ist, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann jedoch darüber hinaus im Falle einer (drohenden) Rechtsstreitigkeit mit Ihnen oder eines sonstigen rechtlichen Verfahrens erfolgen oder wenn die Speicherung durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen vorgesehen ist. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine weitere Speicherung durch uns erforderlich ist und dafür eine Rechtsgrundlage besteht.
Aus dem Fundrecht ergibt sich die Mindestspeicherdauer von 3 Jahren zum Ende des Jahres nach Abschluss der Fundangelegenheit (Herausgabe, Versteigerung, Verkauf, Spende, Vernichtung) im Rahmen einer ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 977 BGB.
Für die Abwicklung Kassengeschäfte im Bereich des Fundbüros gelten in Verbindung mit den Vorschriften der Gemeindekassenverordnung (GemKVO), § 37 GemHVO, in der jeweils gültigen Fassung und der Verfügung des Oberbürgermeisters vom 8. September 2022 über „Organisation, Führen und Prüfung von Zahlstellen und Handvorschüssen“ gilt die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, beginnend am 1. Januar des der Beschlussfassung über die Jahresrechnung folgenden Haushaltsjahres.
Personenbezogene Daten werden bei der Fundbehörde bis zu zehn Jahre gespeichert.
4. Empfänger der Daten
Die Erhebung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt zur Abwicklung der entsprechenden Fundangelegenheit intern für das Fundbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Personenbezogene Daten der betroffenen Person werden dann an andere Stellen übermittelt, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde bzw. für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.
Weitere externe Empfänger sind nach rechtlicher Prüfung in begründeten Einzelfällen:
- Polizeipräsidium Westhessen inkl. Aller Polizeireviere
- Staatsanwaltschaften und Gerichte in begründeten Einzelfällen zur Verfolgung von strafrechtlichen Angelegenheiten
- Botschaften und Konsulate bei ausländischen Identifikationspapieren
- alle Fundbüros der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Weiterleitung von Fundsachen
- Bundesverwaltungsamt für ausländische Identifikationspapiere
- inländische Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Melde- und Passbehörden
Datenweitergaben an Auftragsverarbeiter:
Auftragsverarbeiter
Ekom21
KGRZ-Hessen
Postfach 110680
35351 Gießen
Unterauftragnehmer
HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 2
16356 Ahrensfelde
Deutschland
Hetzner Online GmbH
Industriestraße 25
91710 Gunzenhausen
5. Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Datenübermittlung an Stellen in Drittländern oder an internationale Organisationen findet grundsätzlich nicht statt.
Sollte eine Drittstaatenübermittlung zwingend notwendig sein, ist deren Zulässigkeit nach den Artikeln 44 ff. DS-GVO zu prüfen.
IV. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DS-GVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
1. Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte
beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 2, 26 Abs. 2 und 33 HDSIG eingeschränkt wird.
2. Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
3. Recht auf Löschung
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO und des § 34 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
5. Recht auf Widerspruch
Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
6. Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung
Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Ubs. 1 a DS-GVO, Art. 9 Abs. 2 a DS-GVO), haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung unberührt lässt, diese wird also durch den Widerruf nicht nachträglich rechtswidrig.
7. Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO wenden.
Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelledatenschutz.hessende