Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Genehmigungsfreie Bauvorhaben sind Vorhaben, für die keine Baugenehmigung benötigt wird. Sie ergeben sich aus §63a (Abbruch und Beseitigung) und §63 HBO und der dazugehörigen Anlage. Diese betrifft die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von baulichen und anderen Anlagen und Einrichtungen und Nutzungsänderungen, die in der Anlage zur HBO im Einzelnen aufgeführt sind, einschließlich der erforderlichen Voraussetzungen.
Ein Teil der baugenehmigungsfreien Vorhaben darf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden. Diese sind unter einen sogenannten Freistellungsvorbehalt gestellt. Sie erkennen den Freistellungsvorbehalt in der Anlage zur HBO an dem Zusatz "unter dem Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 1 (oder/und 2, 3, 4, 5, 6)".
Die Baugenehmigungsfreiheit endbindet jedoch die Bauherrschaft nicht von der Verpflichtung, die Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (§62, Abs. 2 HBO) sowie einer Überprüfung durch qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Wer genehmigungsfrei baut, ist vielmehr selbst dafür verantwortlich, dass alle für das Bauvorhaben geltenden Vorschriften, wie beispielsweise die gesetzlichen Abstandsflächen, die anerkannten Regeln der Technik und so weiter eingehalten werden.
Hinweis: weitere notwendige Genehmigungen
Tangieren baugenehmigungsfreien Vorhaben andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel Naturschutz oder Denkmalschutz, muss die Bauherrschaft in eigner Verantwortung die notwendigen Genehmigungen bei der zuständigen Fachbehörde einholen. Daher können auch genehmigungsfreie Vorhaben letztendlich unzulässig sein.
Sofern von örtlichen Bauvorschriften oder planungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden soll, bedarf es einer isolierten Abweichungsentscheidung der Bauaufsicht.
Online-Services
Bauberatung der Bauaufsicht
Bauportal Hessen - digitaler Bauantrag
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
Website
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen