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Bauaufsicht

Grundstückteilung beantragen - Teilungsgenehmigung

Eine Teilungsgenehmigung wird benötigt, wenn ein Teil eines Grundstücks zu einem eigenständigen Grundstück mit einem eigenen Grundbuchblatt wird oder einem anderen Grundstück zugeteilt werden soll. Dabei dürfen keine baurechtswidrigen Zustände entstehen.

Grundstücke können aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer aufgeführt werden. Sind diese Flurstücke im Grundbuch unter der gleichen laufenden Nummer gelistet, gelten sie auch baurechtlich als ein Grundstück. Werden sie im Grundbuch unter verschiedenen laufenden Nummern geführt, handelt es sich um unterschiedliche Grundstücke.

Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt Grundstücksteilungen unter §7 – demnach braucht es für die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, eine Teilungsgenehmigung durch die Bauaufsicht.

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Grundstückteilung beantragen - Teilungsgenehmigung

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