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Fragen und Antworten zur Teilfortschreibung Schulentwicklungsplan

Fragen und Antworten zur Teilfortschreibung Schulentwicklungsplan zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter (Erster Entwurf).

Warum gibt es diesen Schulentwicklungsplan?

Ab dem Schuljahr 2026/27 hat jedes Grundschulkind, das die erste Klasse besucht, einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt dieser Rechtsanspruch dann für alle Grundschülerinnen und Grundschüler. 

Die Weiterentwicklung der Grundschulen zu ganztägigen Lern und Lebensorten ist aus vielen guten Gründen schon länger das Ziel der Landeshauptstadt Wiesbaden. Viele Schulen haben sich aber noch nicht auf diesen Weg gemacht. Der Schulentwicklungsplan beschreibt vor diesem Hintergrund die Notwendigkeiten mit Blick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs, womit der Schulträger seine neuen rechtlichen Möglichkeiten gemäß Schulgesetz nutzt.

Was bedeutet Rechtsanspruch?

Das bedeutet, dass Kinder zukünftig einen Anspruch auf ein ganztägiges Angebot im Umfang von acht Stunden an den Schultagen haben; aber auch für den größten Teil der Ferien gilt der Rechtsanspruch. 

Was ist das Ziel dieses Schulentwicklungsplans?

Mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan verfolgt die Landeshauptstadt Wiesbaden das Ziel, alle Grundschulen und Förderschulen in Wiesbaden zu Schulen mit rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangeboten zu entwickeln. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es keine Grund- oder Förderschule mit Grundschulzweig mehr in Wiesbaden geben, die nicht über ein rechtsanspruchserfüllendes schulisches Angebotsmodell verfügt. 

Vor welchen Herausforderungen stehen Schulen in der Umsetzung?

Sie müssen eine Entscheidung treffen, über welches (Betreuungs-) Modell sie in ihrer Schule zukünftig den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung erfüllen wollen. 

Welche rechtsanspruchserfüllenden Modelle für die ganztägige Betreuung an den Schulen gibt es?

Das Land Hessen hat festgelegt, dass folgende Modelle die Anforderungen an die ganztägige Betreuung erfüllen.

Profil 2

Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an allen fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr. Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern. Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 erhalten vom Land eine Zuweisung in Stellen und Mitteln. 

Profil 3

Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schüler*innen oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schüler*innen im Rahmen des jeweiligen Ganztagskonzepts verpflichtend. Von Seiten des Landes erhalten die Profil-3-Schulen einen Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung. 

Pakt für den Ganztag

Im Pakt für den Ganztag (PfdG) übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 17 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14.30 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung. Der Pakt für den Ganztag wird durch Land, Kommune und Elternbeiträge finanziert. 

Warum favorisiert die Landeshauptstadt Wiesbaden das Model Pakt für den Ganztag?

Die Ganztagsprofile 2 und 3, ursprünglich für die weiterführenden Schulen entwickelt, werfen im Grundschulbereich aus unserer Sicht verschiedene Probleme auf: Zum einen erscheint die Finanzierung – vor allem (aber nicht nur) mit Blick auf Schulen mit hohen Herausforderungen – nicht ausreichend. Zum anderen ist die Gewährleistung von Betreuungszeiten bis 17 Uhr und die Ferienbetreuung im Sinne der Bedarfe der Eltern ohne einen Betreuungsträger an der Seite der Schulen deutlich schwieriger und fragiler.

Wer entscheidet über die Modelle?

Die Schulen können entscheiden, ob sie im Pakt für den Ganztag oder im Profil 2 oder Profil 3 arbeiten möchten. Das Profil 1 ist als vorbereitendes Einstiegsmodell möglich, allerdings befristet bis zum Schuljahresbeginn 2026/27, da es den Rechtsanspruch des Landes nicht erfüllt.

Welche Auswirkungen hat dies auf mich als Elternteil?

Eltern müssen gemäß den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums eine Wahlmöglichkeit haben, ob sie ihr Kind am Nachmittag in der Schule betreuen lassen oder nicht. Wie diese Wahlmöglichkeit im Rahmen von sog. gebundenen Modellen, wo sich also die Unterrichtszeit (Teile der Stundentafel), Lernzeit und freie Spielzeiten u. a. im Laufe von Vor- und Nachmittag rhythmisch abwechseln, umgesetzt werden soll und kann ist in Verbindung mit dem jeweiligen Elternbeirat beziehungsweise den Eltern schon bei der Konzeptentwicklung zu diskutieren. 

Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung?

Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es keine Grund- oder Förderschule mit Grundschulzweig mehr in Wiesbaden geben, die nicht über ein rechtsanspruchserfüllendes schulisches Angebotsmodell oben verfügt.

Wie werden die Schulen baulich auf die Ganztagsbetreuung vorbereitet?

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat vor dem Hintergrund Ganztagsbetreuung alle Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen auf bauliche Notwendigkeiten hin überprüft. Die Schulen mit Bau- oder Erweiterungsbedarf sind bekannt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist an der Umsetzung, die natürlich zeit- und kostenintensiv ist. Die Kommune investiert in den nächsten Jahren Millionenbeträge für bauliche Maßnahmen an den Schulen. Dabei ist sie auf die finanzielle Beteiligung von Bund und Land am Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grund- und Förderschulen ebenfalls angewiesen. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass viele Projekte bereits begonnen wurden, aber weiterer Ausbaubedarf besteht.

Wie geht man damit um, wenn die räumlichen Voraussetzungen in der Schule für den Ganztag nicht optimal sind?

Es ist schon heute sicher, dass wir nicht alle notwendigen Baumaßnahmen bis August 2026 abschließen werden können. Den Einstieg in den Ganztag an die Fertigstellung notwendiger Baumaßnahmen zu knüpfen geht nicht, da ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/27 besteht. Die Schulen, bei denen bauliche Voraussetzungen zu schaffen sind, sind identifiziert. Es wird Aufgabe der nächsten Jahre sein, hier mit den Schulen Übergangslösungen im Einzelfall zu finden. Allerdings ist der Einstieg in den Ganztag auch vorab möglich und bedarf individueller und kreativer Lösungsansätze, die in vielen Fällen zwischen der Schule – dem Städtischen Schulamt – der Abteilung Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote gefunden werden. 

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