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Schulentwicklungsplan: Ganztägige Betreuung im Grundschulalter

Teilfortschreibung zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter. Am 23. April findet um 18 Uhr eine Diskussionsveranstaltung in der Fritz-Gansberg-Schule statt.

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am 19. März 2024 den Ersten Entwurf des Schulentwicklungsplans zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern für die öffentliche Beratung freigegeben. 

Nun sind unterschiedliche Gremien sowie eine möglichst breite Öffentlichkeit gefragt. Neben den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten, der Schulkommission, dem Stadtelternbeirat und dem Stadtschüler-innenrat sind Sie ebenfalls sehr herzlich eingeladen, sich zu informieren und Ihre Sichtweise einzubringen.  

Ihre Meinung ist uns wichtig! Besuchen Sie daher die Diskussionsveranstaltung am 23. April um 18:00 Uhr in der Fritz-Gansberg-Schule, Moltkering 15a.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie bitte Ihre Anmeldung & Fragen an: dein.wiesbaden.de/sep  

Sollten Sie nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, senden Sie uns Ihre Rückmeldungen zum Schulentwicklungsplan einfach per Mail an: Schulentwicklungsplan.Ganztagwiesbadende

Die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion fließen in den Zweiten Entwurf der Teilfortschreibung Schulentwicklungsplan zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter ein und werden nach Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen geleitet.

Hintergrund

Der jeweilige Schulträger hat nach der Novelle des Hess. Schulgesetztes (§ 15 Abs. 6) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder die Möglichkeit, Schulen zu Schulen mit Ganztagsangeboten weiter zu entwickeln. Eine entsprechende Beauftragung erfolgte bereits im Dezember 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung. Ziel ist es, langfristig alle Grund- und Förderschulen in Wiesbaden zu Schulen mit rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangeboten zu entwickeln.

Der Einstieg in den Rechtsanspruch beginnt mit den ersten Klassen ab dem Schuljahr 2026/27. Im Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Klassenstufen der Grund- und Förderschulen mit Grundstufen. Hierbei sind nur die Ganztagsprofile 2 und 3 sowie der Pakt für den Ganztag möglich, da sie den zeitlichen Umfang des Rechtsanspruchs von acht Stunden erfüllen.

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